Reserveantibiotika müssen aus den Ställen komplett verschwinden
Aufnahme eines Verbots in das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) gefordert
Zur Anhörung zum neuen Tierarzneimittelgesetz im Bundestag: Germanwatch fordert, Reserveantibiotika ausschließlich für Menschen einzusetzen - ansonsten wächst die Gefahr von Resistenzen.
Reserveantibiotika für die Humanmedizin dürfen in der Tierhaltung nicht mehr eingesetzt werden. Das fordert die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation Germanwatch anlässlich der Expert:innen-Anhörung zum Thema im Bundestag am 7.6.2021. Das Verbot müsse in das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) aufgenommen werden, über das der Bundestag wahrscheinlich bereits diesen Donnerstag abstimmen wird.
Reserveantibiotika kommen in der Humanmedizin zum Einsatz, wenn andere Antibiotika bereits nicht mehr wirken. Sie sind also oft das "letzte Mittel" für eine erfolgreiche Behandlung. "Wirksame Antibiotika für den Menschen sind unerlässlich, um schwerste Krankheiten zu bekämpfen und auch möglichen künftigen Pandemien vorzubeugen. Die Anwendung in der industriellen Tierhaltung führt nachweislich dazu, dass sich Resistenzen bilden und lebensgefährliche Infektionen beim Menschen nicht mehr wirksam behandelt werden können", sagt Konstantinos Tsilimekis, Referent für Landwirtschaft, Tierhaltung und Antibiotika bei Germanwatch.
Neben dem Verbot aller Reserveantibiotika fordert Germanwatch, den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung generell durch klare Regeln im Tierarzneimittelrecht deutlich zu reduzieren. Tsilimekis: "Wir brauchen aber auch einen weit verbesserten Tierschutz mit insgesamt deutlich weniger Tieren in den Ställen. Dadurch würde sich der massenhafte Einsatz von Antibiotika erübrigen."
Verbot von Reserveantibiotika wäre nun auch EU-weit möglich
Zugleich müssten Bundesgesundheitsminister Spahn und Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner jetzt auch auf EU-Ebene für ein wirksames Verbot von Reserveantibiotika in der Tierhaltung aktiv werden, fordert Germanwatch. Die EU konkretisiert derzeit die Tierarzneimittelverordnung durch einige Rechtsakte. Daran knüpft das nationale TAMG an, es kann aber auch darüber hinausgehen. "Die kurz vor dem Erlass stehenden Kriterien der EU für die Bestimmung von Antibiotika, die der Behandlung von Menschen vorbehalten bleiben sollen, enthalten ein scheunentorgroßes Schlupfloch für den weiteren flächendeckenden Einsatz von Reserveantibiotika", erläutert Tsilimekis. "Dort soll nämlich formuliert werden, dass Reserveantibiotika dann weiter genutzt werden dürfen, wenn sie für die Erhaltung der Tiergesundheit von essenzieller Bedeutung sind. Diese Ausnahme würde den ganzen Zweck der Regulierung zunichtemachen. Die Minister Spahn und Klöckner sollten sich jetzt energisch dafür einsetzen, dass erstens der entsprechende Rechtsakt widerrufen und der absurde Vorbehalt in den Kriterien der EU gestrichen wird und zweitens durch ein eindeutiges Verbot von Reserveantibiotika im deutschen Tierarzneimittelgesetz der Druck für wirksame Regeln in der EU erhöht wird."
Maßstab für ein Verbot von Reserveantibiotika sollte die Liste der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sein, in der die für Menschen wichtigsten Antibiotika, die als Reserve dienen sollen, benannt werden. Die WHO dringt darauf, gerade diese Antibiotika vor der Ausbildung von Resistenzen, wie sie beim regelmäßigen Einsatz in der Tierhaltung schnell entstehen können, besonders zu schützen. Dass es für ein Verbot von Reserveantibiotika eine überzeugende rechtliche Grundlage gibt, zeigt ein aktuelles Rechtsgutachten der Ärzte gegen Massentierhaltung. Wie medizinisch notwendig ein Verbot wäre, belegt eine Germanwatch-Studie aus dem vergangenen Jahr, wonach insbesondere Geflügelfleisch schon jetzt in alarmierend hohem Maße mit resistenten Krankheitserregern auch gegen Reserveantibiotika belastet ist.
Gesellschaft | Politik, 07.06.2021
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