Wie Mobilitätsrichtlinien in Unternehmen nachhaltig gestaltet werden können
B.A.U.M.-Projekt #MobilityPolicy hat Empfehlungen erarbeitet
von Dieter Brübach und Maike Boos, B.A.U.M. e.V.
Unternehmen prägen die Personenmobilität sowohl bezüglich geschäftlich veranlasster Fahrten als auch hinsichtlich der Arbeitswege der Mitarbeitenden maßgeblich mit und haben sogar Einfluss auf deren private Mobilität. In dem von B.A.U.M. e.V. initiierten und koordinierten Projekt #MobilityPolicy wurden Empfehlungen für auf Nachhaltigkeit orientierte Mobilitätsrichtlinien ausgearbeitet und zur Implementierung und Umsetzung in Unternehmen vorgeschlagen. In Betrieben weit verbreitet sind derzeit noch Fuhrpark- und Reiserichtlinien, die häufig frei von nachhaltigkeitsorientierten Zielsetzungen und vor allem entsprechend wirksamen Anreizen sind. Hier setzt das Projekt #MobilityPolicy an und zeigt Unternehmen Möglichkeiten auf, aktiv zu werden. Beleuchtet werden die Bereiche Verkehrsvermeidung, Geschäftsreisen, Fahrradnutzung, öffentliche Verkehrsmittel, Parkraummanagement, Fuhrparknutzung und Fuhrparkausstattung, über die diese Zusammenfassung einen Überblick gibt. Überdies enthält der Leitfaden #MobilityPolicy Beiträge zu den Themen Elektroauto, Mobilitätsbudget und Dienstwagenprivileg. Die Empfehlungen und Formulierungshilfen unterstützen Unternehmen somit dabei, einen wichtigen Schritt in Richtung nachhaltiger betrieblicher Mobilität zu gehen. Unternehmen beeinflussen Mobilität und sind in der Verantwortung
Unternehmen und kommunale Betriebe haben durch ihr Mobilitäts- und Fuhrparkmanagement erheblichen Einfluss auf das Mobilitätsgeschehen und somit auch auf die Entwicklung der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor. 63% der Neufahrzeuge in Deutschland wurden 2020 gewerblich zugelassen. Diese gewerblich genutzten Fahrzeuge und Dienstwagen sind für ca. drei Viertel der CO2-Emissionen von Neuwagen verantwortlich. Große und emissionsintensive Fahrzeugmodelle werden besonders häufig von Unternehmen geordert und finden sich dadurch später auf dem Gebrauchtwagenmarkt wieder. (Transport&Environment (2021): Deutschlands Steuerpolitik für Dienstwagen, 17.12.2021) gemäß UBA, TREMOD 6.21 (2021)) Der aktuelle CO2-Emissionsausstoß aller Pkw lag im Jahr 2020 im Durchschnitt immer noch bei über 180 g CO2/km, (Transport&Environment (2021): Deutschlands Steuerpolitik für Dienstwagen, 17.12.2021) gemäß UBA, TREMOD 6.21 (2021)) der CO2-Ausstoß von hochpreisigen Dienstwagen liegt meist noch höher und damit deutlich über dem aktuellen EU-Flottengrenzwert von 95 g CO2/km. Zudem ist die jährliche Fahrleistung von Dienstwagen fast doppelt so hoch wie diejenige von Privatwagen.
Es gibt jedoch zahlreiche Gründe, warum sich Unternehmen auch dem Thema der Entwicklung einer nachhaltigen betrieblichen Mobilität widmen sollten: Die Thematik liegt im Einflussbereich des Unternehmens und ist eng mit dessen Selbstverständnis, Strategie, Zielen und Werten verknüpft. Für an Nachhaltigkeit orientierte Unternehmen ist wichtig, dass die Richtlinien und die praktizierte Mobilität sozial ausgewogen und weitgehend gerecht für alle Beschäftigten sind. Zudem ist der Aspekt der Arbeitgeberattraktivität für viele Branchen und Unternehmen zunehmend wichtig. Auch hier kann im Bereich Mobilität, von dem alle Beschäftigten betroffen sind, gepunktet werden.
Mobilität bedeutet Bewegung. Auch in diesem Sinne kann eine veränderte nachhaltige Mobilität ganz praktisch zur (betrieblichen) Gesundheitsförderung beitragen. Gerade bei im Büro Tätigen kann Bewegungsmangel schon dadurch gemindert werden, dass Bewegung in die (täglichen) Arbeitswege integriert wird, wie es vor allem Fahrradfahren oder Zufußgehen ermöglichen. Bezüglich der ökologischen Säule der Nachhaltigkeit stehen Umweltwirkungen und natürlich der Klimaschutz besonders im Fokus. Eine seriöse Klimabilanzierung im Unternehmen bezieht neben den unmittelbaren und vorgelagerten Emissionen auch die Mobilität der Beschäftigten auf allen geschäftlichen- sowie den Arbeitswegen mit ein, da die Treibhausgasemissionen aus der betrieblichen Mobilität stets wesentlich und häufig sogar von überraschend großer quantitativer Dimension sind. Auch die Nachhaltigkeitskommunikation wird immer wichtiger, wie Vorgaben aus der EU(-Taxonomie) oder seitens der Bundesgesetzgebung vorsehen. Große und kapitalmarktorientierte Unternehmen sind bereits heute zu umfassender nicht-finanzieller Berichterstattung (auch im Bereich Mobilität) verpflichtet. Ab 2023 wird diese Verpflichtung auf Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden und somit deutlich ausgeweitet. Auch andere Anspruchsgruppen wie Kund:innen, Lieferant:innen, Medien, Verbände oder Investor:innen fragen nach konkretem Handeln zur Nachhaltigkeit. Wie ein Unternehmen bzgl. der Mobilität unterwegs ist, prägt somit das Unternehmensimage mit.
Grundlagen zu Richtlinien
#MobilityPolicy empfiehlt zunächst eine Status-quo-Analyse der Handhabung der Mobilität im Unternehmen sowie eine kritische Prüfung der Regelungen, Richtlinien oder Vorgaben, die es dazu gibt. Unternehmen sind frei darin, sie selbst betreffende Angelegenheiten in eigener Verantwortung zu organisieren. Dies trifft auch auf die Fragen und Aspekte zu, wie die Mobilität im Einflussbereich des Unternehmens gestaltet werden soll. Häufig sind bei vorhandenem Fuhrpark bereits Fahrzeug-/Dienstwagenrichtlinien/Car-Policies sowie Geschäftsreiserichtlinien vorhanden. Bisweilen sind weitere Mobilitätsthemen jedoch häufig an anderer Stelle geregelt, z.B. hinsichtlich eines Firmen-/Jobtickets für Bus und Bahn, der Parkplatznutzung oder eines Fahrradleasing-Angebots. Besonders wichtig ist auch, die faktische Wirkung von Regelungen in den Blick zu nehmen. In derzeit real existierenden Mobilitätsrichtlinien finden sich Formulierungen, die mal mehr, mal weniger nachhaltig wirken.
Wenn z.B. der Betrieb im Rahmen der Bereitstellung von Dienstwagen sämtliche Kosten auch für Privatfahrten übernimmt, wirkt dies wie eine „Flatrate zur Autonutzung" und begünstigt so einseitig die Autonutzung. Jedes Unternehmen kann seine spezifischen Mobilitätsregelungen selbst ausformulieren und verabschieden. Diese Verantwortung sollte wahrgenommen werden. Die Richtlinien geben den erklärten Willen der Geschäftsleitung als das für das Unternehmen maßgeblich handelnde Organ wieder und sollten auf die grundsätzliche Unternehmensstrategie Bezug nehmen während sie gleichzeitig den Zusammenhang mit Teilkonzepten/-zielen wie der Nachhaltigkeits- und/oder Klimastrategie transparent machen. Je nach gelebter Unternehmenskultur kann es vorteilhaft sein, auch andere Akteure (z.B. Beschäftigte) in die Formulierung von Regelwerken einzubeziehen. So können gute Vorschläge aus der Belegschaft einfließen und zudem die Akzeptanz der Regelungen gesteigert werden. Die Mobilitätsvorgaben sollten einem Controlling unterzogen werden und falls erforderlich muss nachgesteuert werden. Ziel ist es, eine MobilityPolicy zu etablieren, die möglichst alle die Mobilität betreffenden Aspekte des Unternehmens regelt. Dadurch wird auch ein Überblick über die Vielfalt der Möglichkeiten („Mobilitäts-Buffet") sichtbarer.
Empfehlungen für Mobilitätsrichtlinien
#MobilityPolicy greift verschiedene Themenbereiche auf, stellt Hinweise und Vorschläge zur Ausgestaltung von Mobilitätsrichtlinien zusammen und schafft dadurch einen Orientierungsrahmen. Auszüge aus den unterschiedlichen Themenbereichen werden im Folgenden dargestellt.
#MobilityPolicy greift verschiedene Themenbereiche auf, stellt Hinweise und Vorschläge zur Ausgestaltung von Mobilitätsrichtlinien zusammen und schafft dadurch einen Orientierungsrahmen. Auszüge aus den unterschiedlichen Themenbereichen werden im Folgenden dargestellt.
Verkehrsvermeidung Da der Berufs- und Pendelverkehr sowie Geschäftsreisen einen erheblichen Teil der CO2-Emissionen im Verkehrssektor ausmachen, ist Verkehrsvermeidung eine besonders wirksame Strategie, zu der Unternehmen in vielfacher Weise beitragen können. Dies fängt bereits bei der Wahl des Firmenstandorts an, da die Rahmenbedingungen des Standortes, z.B. Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel oder die Radinfrastruktur wichtige Faktoren sind. Zudem ist die Gestaltung der Rahmenbedingungen für das Arbeiten im Homeoffice in der MobilityPolicy hier ein möglicher Schritt, da an entsprechenden Tagen die Fahrt zum Arbeitsort ganz entfällt. Bei Mitarbeitenden im Außendienst oder Vertrieb und bei Vielreisenden spielt zudem mobiles Arbeiten eine wichtige Rolle. Auch Co-Working-Spaces können als Alternative zum Büro- und Heimarbeitsplatz in Frage kommen.
Geschäftsreisen
Geschäftsreisen dienen der Kontaktpflege, beanspruchen jedoch auch viel Zeit und verursachen hohe Kosten und Emissionen.Im Kontext der Geschäftsreisen ist demnach zu prüfen, ob diese notwendig/sinnvoll oder auch durch virtuelle Formate zu ersetzen sind. Ist die Reise unvermeidbar, sollte sie möglichst umweltfreundlich gestaltet werden, indem beispielsweise die Bahn als bevorzugtes Verkehrsmittel festgelegt wird. Da die Bahnfahrt zum Arbeiten genutzt werden kann, ist es ratsam, den Beschäftigten diese Zeit als Arbeitszeit anzurechnen. Sofern das Reiseziel nicht allein per Bahn gut erreichbar ist, ist die Weiterfahrt mit dem ÖPNV oder auch die Nutzung von öffentlichen Verleihangeboten für Fahrräder/Roller nahezulegen. Flüge sollten möglichst vermieden werden. Es sollten Kriterien festgelegt werden, nach denen ein Flug gebucht werden darf (z.B. nur ab bestimmten Distanzen oder in Abhängigkeit von verfügbaren Alternativen). Da beim Start eines Flugzeugs besonders viele Emissionen freigesetzt werden, ist auf Flüge mit Zwischenstopps zu verzichten. Sind Flüge unvermeidbar, sollten Fluggesellschaften mit einem klaren Bekenntnis zu Nachhaltigkeit und verbrauchssparsame Flugzeugtypen bevorzugt werden.
Geschäftsreisen dienen der Kontaktpflege, beanspruchen jedoch auch viel Zeit und verursachen hohe Kosten und Emissionen.Im Kontext der Geschäftsreisen ist demnach zu prüfen, ob diese notwendig/sinnvoll oder auch durch virtuelle Formate zu ersetzen sind. Ist die Reise unvermeidbar, sollte sie möglichst umweltfreundlich gestaltet werden, indem beispielsweise die Bahn als bevorzugtes Verkehrsmittel festgelegt wird. Da die Bahnfahrt zum Arbeiten genutzt werden kann, ist es ratsam, den Beschäftigten diese Zeit als Arbeitszeit anzurechnen. Sofern das Reiseziel nicht allein per Bahn gut erreichbar ist, ist die Weiterfahrt mit dem ÖPNV oder auch die Nutzung von öffentlichen Verleihangeboten für Fahrräder/Roller nahezulegen. Flüge sollten möglichst vermieden werden. Es sollten Kriterien festgelegt werden, nach denen ein Flug gebucht werden darf (z.B. nur ab bestimmten Distanzen oder in Abhängigkeit von verfügbaren Alternativen). Da beim Start eines Flugzeugs besonders viele Emissionen freigesetzt werden, ist auf Flüge mit Zwischenstopps zu verzichten. Sind Flüge unvermeidbar, sollten Fluggesellschaften mit einem klaren Bekenntnis zu Nachhaltigkeit und verbrauchssparsame Flugzeugtypen bevorzugt werden.
Fahrradnutzung
Fahrradfahren erlebt derzeit einen Boom. Immer mehr Unternehmen entdecken die damit verbundenen Vorteile und fördern die Fahrradnutzung. Von der Bereitstellung von (Elektro-)Fahrrädern und entsprechender Ladeinfrastruktur über die Errichtung hochwertiger Fahrradabstellanlagen bis hin zu motivierenden Aktionen zum Umsatteln: Die Möglichkeiten, sich als fahrradfreundlicher Arbeitgeber zu profilieren, sind vielfältig. Fahrräder gehören in jeden Firmenfuhrpark, denn es gibt immer auch geschäftliche Fahrtanlässe, die problemlos mit diesem kostengünstigen und klimafreundlichen Verkehrsmittel bewältigt werden können. In den Mobilitätsrichtlinien sollte vorgesehen sein, dass Fahrräder vorrangig benutzt werden sollen, wann immer dies möglich ist. Die Nutzung von Firmenfahrrädern sollte auch auf dem Arbeitsweg und für andere Privatfahrten explizit erlaubt werden. Ein besonders wirksames Instrument zur verstärkten Fahrradnutzung ist Fahrradleasing per Gehaltsumwandlung. Hierbei profitieren Beschäftigte und Unternehmen von finanziellen Vorteilen bei Steuern und Sozialabgaben und das Fahrradleasingangebot ist mit wenig Aufwand zu etablieren. Da grundsätzlich alle Beschäftigten diesen Service nutzen können, steigt die Arbeitgeberattraktivität merklich.
Fahrradfahren erlebt derzeit einen Boom. Immer mehr Unternehmen entdecken die damit verbundenen Vorteile und fördern die Fahrradnutzung. Von der Bereitstellung von (Elektro-)Fahrrädern und entsprechender Ladeinfrastruktur über die Errichtung hochwertiger Fahrradabstellanlagen bis hin zu motivierenden Aktionen zum Umsatteln: Die Möglichkeiten, sich als fahrradfreundlicher Arbeitgeber zu profilieren, sind vielfältig. Fahrräder gehören in jeden Firmenfuhrpark, denn es gibt immer auch geschäftliche Fahrtanlässe, die problemlos mit diesem kostengünstigen und klimafreundlichen Verkehrsmittel bewältigt werden können. In den Mobilitätsrichtlinien sollte vorgesehen sein, dass Fahrräder vorrangig benutzt werden sollen, wann immer dies möglich ist. Die Nutzung von Firmenfahrrädern sollte auch auf dem Arbeitsweg und für andere Privatfahrten explizit erlaubt werden. Ein besonders wirksames Instrument zur verstärkten Fahrradnutzung ist Fahrradleasing per Gehaltsumwandlung. Hierbei profitieren Beschäftigte und Unternehmen von finanziellen Vorteilen bei Steuern und Sozialabgaben und das Fahrradleasingangebot ist mit wenig Aufwand zu etablieren. Da grundsätzlich alle Beschäftigten diesen Service nutzen können, steigt die Arbeitgeberattraktivität merklich.
Busse und Bahnen
Auf dem täglichen Arbeitsweg bieten Busse und Bahnen (ÖPNV) viele Vorteile gegenüber dem privaten Pkw – keine Parkplatzsuche, kein Stau und stattdessen neu gewonnene Zeit zum Arbeiten, Lesen oder Entspannen. Zudem ist der CO2-Ausstoß deutlich geringer, als wenn man allein im Auto unterwegs ist. Unternehmen können viele Anreize schaffen und die Nutzung von Bahn und ÖPNV fördern, was nicht nur dem Klima, sondern auch der eigenen Attraktivität zugutekommt. Hier sollte sich das Unternehmen zunächst einen Überblick über die Rahmenbedingungen verschaffen. Es müssen Informationen zu ÖPNV-Verbindungen zusammengetragen und diese offen und regelmäßig kommuniziert werden. Die Nutzung des ÖPNV kann durch die vergünstigte oder sogar kostenlose Bereitstellung von Jobtickets oder anderen Monatskarten deutlich gefördert werden. Seit 2019 geht dies steuerfrei.
Auf dem täglichen Arbeitsweg bieten Busse und Bahnen (ÖPNV) viele Vorteile gegenüber dem privaten Pkw – keine Parkplatzsuche, kein Stau und stattdessen neu gewonnene Zeit zum Arbeiten, Lesen oder Entspannen. Zudem ist der CO2-Ausstoß deutlich geringer, als wenn man allein im Auto unterwegs ist. Unternehmen können viele Anreize schaffen und die Nutzung von Bahn und ÖPNV fördern, was nicht nur dem Klima, sondern auch der eigenen Attraktivität zugutekommt. Hier sollte sich das Unternehmen zunächst einen Überblick über die Rahmenbedingungen verschaffen. Es müssen Informationen zu ÖPNV-Verbindungen zusammengetragen und diese offen und regelmäßig kommuniziert werden. Die Nutzung des ÖPNV kann durch die vergünstigte oder sogar kostenlose Bereitstellung von Jobtickets oder anderen Monatskarten deutlich gefördert werden. Seit 2019 geht dies steuerfrei.
Parkraummanagement
Wo Parkraum knapp ist oder wenn Sie den Raum für andere/produktive Zwecke benötigen, sollte ein geordnetes Parkraummanagement eingeführt werden. Bisher werden häufig Abstellmöglichkeiten für Fahrzeuge kostenlos vom Unternehmen auf dem Betriebsgelände bereitgestellt, obwohl sie dem Betrieb Bau-, Grundstücks- und laufende Unterhaltungskosten verursachen. Diese Subventionierung kommt nur den Autonutzer:innen zugute. Eine alternative Möglichkeit ist beispielsweise die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung. Dann trägt nicht mehr nur der Betrieb die Parkplatzkosten, sondern die Parkplatznutzer:innen müssen ein Entgelt entrichten. Dem starken Trend zu Elektrofahrzeugen entsprechend, sollten zudem Lademöglichkeiten für die betriebseigenen sowie die E-Fahrzeuge von Beschäftigten und ggf. auch Besucher:innen vorgesehen werden. Hierzu können aktuell zahlreiche Fördermöglichkeiten genutzt werden. Auch Fahrräder sollten beim Parkraummanagement mitgedacht und diebstahlsicher sowie witterungsgeschützt abgestellt werden können.
Wo Parkraum knapp ist oder wenn Sie den Raum für andere/produktive Zwecke benötigen, sollte ein geordnetes Parkraummanagement eingeführt werden. Bisher werden häufig Abstellmöglichkeiten für Fahrzeuge kostenlos vom Unternehmen auf dem Betriebsgelände bereitgestellt, obwohl sie dem Betrieb Bau-, Grundstücks- und laufende Unterhaltungskosten verursachen. Diese Subventionierung kommt nur den Autonutzer:innen zugute. Eine alternative Möglichkeit ist beispielsweise die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung. Dann trägt nicht mehr nur der Betrieb die Parkplatzkosten, sondern die Parkplatznutzer:innen müssen ein Entgelt entrichten. Dem starken Trend zu Elektrofahrzeugen entsprechend, sollten zudem Lademöglichkeiten für die betriebseigenen sowie die E-Fahrzeuge von Beschäftigten und ggf. auch Besucher:innen vorgesehen werden. Hierzu können aktuell zahlreiche Fördermöglichkeiten genutzt werden. Auch Fahrräder sollten beim Parkraummanagement mitgedacht und diebstahlsicher sowie witterungsgeschützt abgestellt werden können.
Fuhrparknutzung
In vielen Unternehmen gibt es einen Fuhrpark. Bisweilen sind die Fahrzeuge für den Geschäftszweck oftmals unabdingbar. Häufig ist zusätzlich deren private Nutzung erlaubt. Sämtliche Kosten trägt meist der Betrieb, was aus Sicht der Nutzer:innen einer Flatrate zur Autonutzung gleichkommt. Dadurch wird jedoch die Autonutzung massiv unterstützt. Sowohl der Fuhrpark als auch die generellen Mobilitätsbedarfe eines Unternehmens sollten detailliert analysiert werden. Häufig ist die Bereitstellung eines Fahrzeugpools deutlich effizienter als eine individuelle Zuordnung. Bisweilen könnte ein Teil der Fahrzeugflotte eingespart werden, wenn alternativ CarSharing oder andere Verkehrsmittel genutzt werden. Problematisch ist es, wenn individuell zugeordnete Fahrzeuge zur Privatnutzung freigegeben werden, da der Betrieb massiv beeinflusst, wie die Beschäftigten privat unterwegs sind. Die Regelungen zur Freigabe der Privatnutzung sollten deshalb gut durchdacht sein. Ein Dienstwagenprivileg schürt gesellschaftlich und auch innerbetrieblich Ungleichheit und Ungerechtigkeit. In die Nutzungsregelungen für Firmenfahrzeuge gehören überdies Aspekte des schonenden Umgangs mit dem Fahrzeug, Vorgaben für eine kraftstoffsparende Fahrweise sowie Sicherheitsaspekte.
Fuhrparkausstattung
Ob ein Unternehmen einen Fuhrpark benötigt und wie dieser aufgestellt sein sollte, hängt in erster Linie von der Größe und den Standortbedingungen des Betriebs sowie den jeweiligen Tätigkeitsbereichen und letztlich dem Mobilitätsbedarf ab. Die Ausgestaltung eines Firmenfuhrparks beeinflusst auch den Verkehr auf den Straßen. Verkehrsmittel wie Fahrräder und Mikrofahrzeuge sollten unbedingt in die Überlegungen über die Gestaltung des Fuhrparks einfließen. Ein nachhaltig ausgerichteter Fuhrpark stellt für jeden Bedarf das passende Verkehrsmittel und ist damit flexibel, effizient und spart Kosten.
Leitfaden mit Empfehlungen
Das von B.A.U.M. e.V. initiierte und koordinierte Projekt #MobilityPolicy wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie dem Umweltbundesamt gefördert und in Kooperation mit zahlreichen Fachexpert:innen und Institutionen durchgeführt. Der 36-seitige MobilityPolicy-Leitfaden steht kostenfrei für alle als PDF-Datei auf der Website www.MobilityPolicy.de zur Verfügung. Alternativ können kostenlose Print-Exemplare unter folgender Adresse bestellt werden: mobility@baumev.de.
Das von B.A.U.M. e.V. initiierte und koordinierte Projekt #MobilityPolicy wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie dem Umweltbundesamt gefördert und in Kooperation mit zahlreichen Fachexpert:innen und Institutionen durchgeführt. Der 36-seitige MobilityPolicy-Leitfaden steht kostenfrei für alle als PDF-Datei auf der Website www.MobilityPolicy.de zur Verfügung. Alternativ können kostenlose Print-Exemplare unter folgender Adresse bestellt werden: mobility@baumev.de.
Kontakt: MobilityPolicy, Dieter Brübach, stellvertretender Vorsitzender von B.A.U.M. e.V. | dieter.bruebach@baumev.de | www.MobilityPolicy.de, www.BAUMeV.de
Technik | Mobilität & Transport, 06.04.2022
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