EU Digital Services Act zur Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet
Christoph Quarch findet es gut, dass die geistige Brunnenvergiftung künftig hart bestraft werden soll
Desinformation, Hass, Hetze. Während der Covid-Pandemie und des Krieges in der Ukraine sind die Schattenseiten von Social Media und Internet-Diensten immer deutlicher zutage getreten. Nun steuert die Europäische Union dagegen. Am vergangenen Wochenende einigten sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Mitgliedstaaten auf einheitliche Regeln zur Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet. Der neue Digital Services Act soll Online-Plattformen dazu anhalten, Nutzerinnen und Nutzer vor illegalen Inhalten, Waren und Dienstleistungen zu schützen. Mehr Regulierung bedeutet aber immer auch einen Verlust an Freiheit. Ist das EU-Gesetzespaket trotzdem gerechtfertigt? Darüber sprechen wir mit unserem Philosophen Christoph Quarch.
Herr Quarch, ist der Traum vom Internet als einem virtuellen Land der unbegrenzten Möglichkeiten nunmehr ausgeträumt?

Aber kann man die Betreiber von Plattformen zur Rechenschaft dafür ziehen, wenn auf ihren Seiten fragwürdige oder illegale Angebote eingestellt werden. Müssten nicht vielmehr die Urheber selbst zur Rechenschaft gezogen werden.
Das Problem ist ja, dass die digitale Technik genügend Möglichkeiten bereithält, die es den Urhebern erlaubt, sich unsichtbar zu machen oder ihre Identität zu vertuschen. Wenn man davor nicht kapitulieren will, bleibt einem gar nichts anderes übrig, als die Plattformen in die Pflicht zu nehmen. Und mal ganz ehrlich: Die Player, von denen wir hier reden, sind die reichsten und mächtigsten Unternehmen der Welt. Es ist nur recht und billig, diese milliardenschweren Tech-Riesen in die Verantwortung zu rufen. Zumal der Schaden, den sie anrichten, so groß geworden ist, dass der Gesetzgeber darüber nicht mehr hinwegsehen kann.
Wenn verbotene Produkte gehandelt oder illegale Inhalte eingestellt werden, ist das nachvollziehbar. Aber besteht nicht die Gefahr einer Meinungsdiktatur seitens der EU, wenn sie darüber entscheiden darf, was als Hassrede oder Terrorpropaganda eingestuft wird?
Natürlich besteht diese Gefahr –deshalb ist wichtig, dass entsprechende Entscheidungen transparent gefällt werden. Dabei scheint es mir sinnvoll, dass es zunächst die Nutzer sind, die bei den Plattformen in künftig vereinfachten Formen problematische Inhalte melden können. Die Anbieter sind dann gefordert, umgehend zu reagieren. Ich halte das für einen vernünftigen und den Anbietern zumutbaren Ansatz. Richtig ist in meinen Augen auch, dass algorithmengesteuerte Werbung eingedämmt und bei Minderjährigen grundsätzlich verboten wird. Hier ist eine Manipulationsmechanik entstanden, die atemberaubend ist.
… die von uns Nutzern aber gerne in Anspruch genommen wird. Denn es soll ja Menschen geben, die sich über personalisierte Werbung und Inhalte freuen.
Ja, weil die Werbetreibenden die Nutzer auf sehr perfide Weise da packen, wo sie am verführbarsten sind – was sie mit Hilfe von Cookies, Algorithmen und anderer Tools sehr genau wissen. Gerade weil sich diese Manipulations- und natürlich auch Indoktrinationsmethoden im Hintergrund unserer Aufmerksamkeit abspielen, steht der Gesetzgeber in der Pflicht, die Bürgerinnen und Bürger zu schützen – selbst da, wo sie sich gar nicht schutzbedürftig fühlen. Und das gilt ganz besonders für die Demokratie, für die eine Versorgung mit verlässlicher Information etwa so lebenswichtig ist, wie für eine mittelalterliche Stadt die Trinkwasserversorgung. Damals war Brunnenvergiftung eines der schwersten Delikte. Ich finde es gut, wenn heute die geistige Brunnenvergiftung ähnlich hart bestraft wird.
Gesellschaft | Politik, 28.04.2022

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