Elektromobilität
Das sind die wichtigsten Förderungen
Immer mehr Fahrzeughersteller kündigen an, ab einem bestimmten Zeitpunkt auf Elektromobilität umzustellen. Das heißt, auch als Fahrzeughalter kommt man nicht drumherum, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen. Viele Verbraucher sind sich noch unsicher. Doch es gibt staatliche Förderprogramme, die denjenigen, die vor den hohen Anschaffungs- und eventuell auch
Folgekosten zurückschrecken, bei der Entscheidungsfindung helfen.
Fördermittelberater Maximilian Schreiber erklärt hier, was dabei zu
beachten ist.
E-Autos oft teurer

Doch sehen wir uns die Fördermöglichkeiten einmal genauer an. Antragsberechtigt sind alle Käufer und Leasingnehmer, auf die das Fahrzeug zugelassen wird. Der Umweltbonus kommt für folgende Fahrzeuge in Frage:
- Es muss sich um ein reines Batterieelektrofahrzeug, ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug handeln.
- Das Modell muss auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge als zu begünstigendes Fahrzeugmodell veröffentlicht sein. Die Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) gibt darüber genaue Auskunft.
- Das Fahrzeug muss entweder neu oder ein sogenanntes junges gebrauchtes Fahrzeug sein, sprich, es dürfen seit der Erstzulassung nicht mehr als 4 Jahre verstrichen sein.
- Der Nettolistenpreis für das Basismodell darf nicht mehr als EUR 65.000 betragen. Bei Gebrauchtfahrzeugen beträgt der Nettolistenpreis 80 Prozent des Listenpreises vom BAFA.

Die Antragstellung
Ihren Antrag stellen Sie direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Achten Sie darauf, mit dem Antrag die Rechnung für das Fahrzeug einzureichen, aus der das Basismodell und der Herstelleranteil am Umweltbonus eindeutig hervorgehen.Neuerdings gibt es noch eine andere Möglichkeit der Antragstellung: Natürliche Personen können ihren Antrag auch stellen, indem Sie sich über das Nutzerkonto Bund einloggen. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf id.bund.de.
Fortführung der Innovationsprämie
Auch nach dem Regierungswechsel in Deutschland setzt der Koalitionsvertrag weiterhin auf eine nachhaltige, effiziente und für alle bezahlbare Mobilität. Darin heißt es, dass die Innovationsprämie unverändert bis zum 31. Dezember 2022 fortgeführt wird. Seit 21. Oktober 2020 sind nur noch solche Plug-In-Hybride förderfähig, deren maximale CO2-Emission je gefahrenen Kilometer 50 Gramm nicht übersteigt oder deren rein elektrische Reichweite mindestens 60 Kilometern beträgt.
Ich empfehle Ihnen auf jeden Fall, vor der Anschaffung und der Stellung des Antrags einen Blick in die Fahrzeugliste auf der Internetseite des BAFA zu werfen. Achtung: Sobald das für ein Modell gültige Datum („Gültig bis") überschritten ist, ist der Kauf nicht mehr förderfähig bzw. Sie können keinen Antrag mehr für das Fahrzeug stellen. Alle Anträge, die bereits vor diesem Ablaufdatum gestellt wurden, sind jedoch weiterhin gültig.
Technik | Mobilität & Transport, 13.07.2022

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