Dienstwagen: CO2-Emissionen durch nachhaltige Unternehmensstandards verringern
Drei Schritte zu für einer klimafreundlichen Dienstwagenflotte
Unternehmen können mit eigenen Vorgaben für die Beschaffung und Nutzung von Dienstwagen einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Bisher haben jedoch nur wenige Unternehmen eine Dienstwagenrichtlinie oder Car Policy, die für Umwelt- und Klimaschutz klare Ziele setzt. Konkrete Formulierungsempfehlungen haben jetzt das Öko-Institut und der Thinktank Agora Verkehrswende in einer gemeinsamen Veröffentlichung vorgelegt. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.

Erster Schritt: Beschaffung batterieelektrischer Dienstwagen
Werden neue Fahrzeuge beschafft, sollten batterieelektrische Fahrzeuge gewählt werden. Um das zu erreichen, können Unternehmen einen CO2-Grenzwert für die eigene Fahrzeugflotte festlegen, der sich nur mit einem hohen Anteil an E-Autos einhalten lässt, oder sogar nur E-Fahrzeuge als Option anbieten.
Ein anderes Instrument, das die Auswahl eines E-Pkw begünstigen soll, ist ein betriebsinternes Bonus-Malus-System: Je geringer die Emissionen eines Pkw, umso mehr bezuschusst der Arbeitgeber die Leasingrate, die über das Gehalt abgerechnet wird. Umgekehrt wird die Leasingrate bei Fahrzeugen mit hohen CO2-Emissionen mit einem Malus belegt.
Darüber hinaus können Unternehmen bei der Wahl CO2-sparender Fahrzeuge eine bessere Ausstattung gewähren. Einige Unternehmen rechnen die durch CO2-Einsparung entstandenen Boni der Altersvorsorge an. Alternativ zum Dienstwagen können Mitarbeitende eine Bahncard 100 wählen oder eingesparte Leasingraten ausbezahlt bekommen.
Zweiter Schritt: nachhaltige Nutzung der Dienstwagen
Ein effizienter Einsatz der Dienstwagenflotte sollte das Ziel jeder Car Policy sein. In Trainings kann eine effiziente Fahrweise erlernt werden, am besten in alltagsnaher Umgebung. Ein freiwilliges, betriebsinternes Tempolimit - etwa 130 Kilometer pro Stunde - kann helfen, den Flottenverbrauch zu reduzieren. Wettbewerbe können eine kosten- und umweltfreundliche Fahrweise anreizen, wenn etwa sparsame Fahrerinnen und Fahrer oder solche, die der Verbrauchsangabe des Fahrzeugherstellers am nächsten kommen, ausgezeichnet werden.
Soll der durch Tankkarten begünstigte Kraftstoffverbrauch beschränkt werden, kann entweder ein Kraftstoffbudget vorgegeben oder private Fahrten ausgeschlossen werden. Alternativ lassen Unternehmen ihre Mitarbeitenden die Tankkosten für private Fahrten selbst tragen.
Bei Hybridfahrzeugen mit Ladestecker (Plug-in-Hybrid, PHEV) ist es besonders wichtig, auf eine nachhaltige Nutzung zu achten. In Deutschland werden PHEVs als Dienstwagen nur zu rund 20 Prozent elektrisch gefahren und zu 80 Prozent mit Benzin oder Diesel. Sind PHEVs bereits im Fuhrpark vorhanden, sollte die elektrische Nutzung maximiert werden, zum Beispiel durch Vereinbarungen zum elektrischen Fahrleistungsanteil. Die Unternehmen müssen dafür sicherstellen, dass das Fahrzeug regelmäßig geladen werden kann.
Dritter Schritt: nutzerfreundliches Laden ermöglichen
Um den Einsatz von Elektrodienstwagen nutzerfreundlich zu gestalten, können Unternehmen die unternehmenseigene Ladeinfrastruktur ausbauen sowie die Ladeinfrastruktur am Wohnort der Beschäftigten fördern. Stromkosten können direkt vom Unternehmen bezahlt oder über eine Pauschale erstattet werden. Je nach Nutzungsmuster des Fahrzeugs sollten Unternehmen auch eine flexible Wahl des Ladeortes ermöglichen.
Technik | Mobilität & Transport, 13.08.2022

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