Jetzt wird es ernst!

Die Frage lautet: Wie steht's um Ihren Nachhaltigkeitsbericht?

Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verschärft die EU ab 2024 die Anforderungen an das nicht-finanzielle Reporting. Circa 15.000 deutsche Unternehmen sind direkt von den neuen Regelungen betroffen. Nach der bisher geltenden Non-Financial Reporting Directive waren lediglich knapp 500 Unternehmen berichtspflichtig. Jetzt heißt es also aktiv werden.
 
Die neuen juristischen Anforderungen brauchen nicht gefürchtet werden, wenn man sich rechtzeitig darauf vorbereitet. © geralt, pixabay.comDie neuen juristischen Anforderungen brauchen nicht gefürchtet werden, wenn man sich rechtzeitig darauf vorbereitet. © geralt, pixabay.com
Mit den neuen Anforderungen sind all die Unternehmen klar im Vorteil, die rechtzeitig und freiwillig schon früh damit begonnen haben, sich über ihre Umwelt- und Sozialauswirkungen Gedanken zu machen. Besonders EMAS-geprüfte Unternehmen können der CSRD beruhigt entgegen blicken. Gleiches gilt auch für alle, die sich dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) unterworfen haben. Auch für GWÖ  (Gemeinwohlökonomie) bilanzierende Unternehmen oder B-Corps sind nun die Früchte ihres frühen Engagements reif. Das Engagement zahlt sich nun also aus.
 
Was die nicht-finanzielle Berichterstattung zukünftig enthalten muss
Die CSRD verpflichtet Unternehmen zu zwei Dingen: Sie müssen nachprüfbar offenlegen,
  1. welche Folgen Entwicklungen wie der Klimawandel für ihr Business haben und
  2. wie sich ihre Aktivitäten auf Menschen und den Planeten auswirken.
Berücksichtigt werden müssen dabei alle ESG-Kriterien (Environment, Social, Gouvernance) – also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Das umfasst unter anderem Aspekte wie Menschenrechte, Korruptionsbekämpfung, Kreislaufwirtschaft, Diversität im Unternehmen, Arbeitsschutzmaßnahmen oder den Umgang mit den eigenen Mitarbeitern. Wichtig ist zudem: Das Reporting muss von einem unabhängigen Externen geprüft werden.
 
Jeder muss vorbereitet sein
Die CSRD verlangt, dass Unternehmen ESG-Informationen entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette offenlegen. In der Folge heißt das: Auch Firmen, die offiziell selbst keinen Bericht vorlegen müssen, können die neue EU-Richtlinie nicht ignorieren. Denn sie sind mittelbar davon betroffen, wenn sie Teil der Lieferkette eines verpflichteten Unternehmens sind.
 
Verantwortliche in Betrieben müssen sich also darauf einstellen, dass ab dem Geschäftsjahr 2024 entsprechende Informationen zur Wertschöpfungskette bei ihnen angefragt werden.
 
Um unseren Lesern hier rechtzeitig die nötige Hilfestellung zu geben, erhalten Sie im kommenden Heft 2-23 alle nötigen Informationen und einen Wegweiser durch den Dschungel der Vorschriften, Zertifikate, Validierungen und Siegel.
 
Darüber hinaus arbeiten wir an einem "Special Weiterbildung", denn viele Firmen suchen Hilfestellung und Input für Ihre Mitarbeiter – nicht nur zu obigen Herausforderungen des nachhaltigen Wirtschaftens.
 
Das nötige Rüstzeug
Und last but not least erhalten Sie das motivierende Rüstzeug, um die Aufgaben mit Begeisterung anzugehen, denn mit der Haltung "Wollen statt Müssen" entdecken Sie jede Menge Innovations- und Optimierungsmöglichkeiten.
 
Am besten, Sie reservieren sich das Heft schon heute; und eine weitere gute Hilfestellung gibt Ihnen forum-Autor Bernhard Schwager. Er leitete als Umweltwissenschaftler die Geschäftsstelle Nachhaltigkeit der Bosch-Gruppe. Heute ist er als Umweltgutachter und Energieauditor tätig und gibt als Herausgeber des Sammelbandes "CSR und Nachhaltigkeitsstandards" einen hilfreichen Überblick zu heute relevanten Nachhaltigkeitsstandards für Führungskräfte und Fachexperten.
 
Packen Sie es an, bahnbrechende Veränderungen kommen sowieso auf uns zu. Warum dann nicht entschlossen die Prozesse gestalten, als sie lange als möglich auszusitzen?
 
Fritz Lietsch ist Diplom-Kaufmann, hat BWL und Werbepsychologie studiert und ist Chefredakteur von forum Nachhaltig Wirtschaften.

Wirtschaft | Recht & Normen, 15.04.2023

     
        
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