Internationale Seeschifffahrtsorganisation verabschiedet neue Richtlinien für leisere Meere
Wichtiges Signal für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Meere
Der Meeresumweltausschuss der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO), der vom 3. bis 7. Juli 2023 in London tagte, hat neue Richtlinien verabschiedet, um den schifffahrtsbedingten Unterwasserlärm zu verringern. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) war an dem Prozess aktiv beteiligt. Die Richtlinien sind ein wichtiges Signal für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Meere.
Die Schifffahrt ist eine der Hauptquellen für dauerhaften Unterwasserlärm, der negative Auswirkungen auf das Leben im Meer haben kann. Er kann beispielsweise die Kommunikation von Meeressäugern einschränken, deren Hörsinn vorübergehend oder dauerhaft beeinträchtigen und sie aus ihrem Lebensraum vertreiben.
"Im Sinne eines nachhaltigen Meeresschutzes ist es wichtig, gemeinsam internationale Richtlinien und regionale Aktionspläne zu entwickeln sowie den Unterwasserlärm grenzüberschreitend zu überwachen. Daher begrüße ich die neuen Richtlinien zur Verringerung des Unterwasserlärms sehr", erklärt BSH-Präsident Helge Heegewaldt.
Neue Richtlinien bieten Überblick und Vorlagen für Schiffsbetreiber
Die Richtlinien fassen den aktuellen Stand des Wissens zusammen und geben einen Überblick über technische und operative Maßnahmen, wie der Unterwasserlärm von Schiffen reduziert werden kann. So helfen sie Konstrukteuren, Schiffsbetreibern und Verwaltungen, entsprechende Maßnahmen zu entwickeln und mögliche Auswirkungen auf die Energieeffizienz der Schiffe zu bewerten.
Sie verweisen auf internationale Messstandards, Empfehlungen und Regeln. Außerdem enthalten sie Mustervorlagen, die Schiffseignern dabei helfen, einen Unterwasserlärm-Managementplan zu erstellen. Die neuen Richtlinien ersetzen die bisherigen aus dem Jahr 2014. Sie sind nach wie vor unverbindlich.
Weniger Unterwasserlärm für die Meeresumwelt
Die internationalen Richtlinien können dazu beitragen, den Zustand der Meere zu verbessern. Im Jahr 2022 hat die Europäische Union wiederum erstmals gemeinsame Grenzwerte für Unterwasserlärm festgelegt. Wie diese Grenzwerte konkretisiert werden können, wird derzeit im Rahmen der regionalen Übereinkommen zum Schutz des Nordostatlantiks (OSPAR) und der Ostsee (HELCOM) diskutiert. Das BSH beteiligt sich aktiv an den Prozessen auf internationaler, europäischer und regionaler Ebene, um den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Meere zu fördern.
Weitere Informationen:
- zum Thema Unterwasserlärm von der IMO (in Englisch)
- zum nationalen Schallregister, das vom BSH betrieben wird
Kontakt: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, Sina Bold | sina.bold@bsh.de | www.bsh.de
Umwelt | Naturschutz, 07.07.2023
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