Klimapflichten von Unternehmen?
Neues Rechtsgutachten lässt aufhorchen!
Nach dem letzten Sommer mit extremer Hitze, Überflutungen, Unwettern und Waldbränden zeigen sich die ersten Auswirkungen der immer näher kommenden Klimakatastrophe erneut auch vor unserer Haustür. Welche Pflichten haben Unternehmen eigentlich bereits, um die Klimakatastrophe zu verhindern?
Die Antwort hierauf gibt ein Rechtsgutachten der bekannten Klimaanwältin Dr. Roda Verheyen, das Protect the Planet gemeinsam mit Germanwatch und der Sick-Umweltstiftung in Auftrag gegeben hat. Dieses Rechtsgutachten weist nach: Es gibt für Unternehmen bereits heute umfassende Klimaschutzpflichten!
Demnach sind große Unternehmen nach deutschem Recht schon heute dazu verpflichtet, ihre Geschäftsmodelle am 1,5-Grad-Limit des Pariser Klimaabkommens auszurichten. Es existieren also schon jetzt handfeste klimabezogene Pflichten, die Unternehmen zum Handeln zwingen. Allerdings sind diese sehr unübersichtlich und werden von großen Teilen der Wirtschaft bislang nicht beachtet.
Dr. Roda Verheyen, Co-Autorin des Gutachtens, ergänzt: „Bislang weitgehend unbeachtet geblieben sind die handfesten klimabezogenen Handlungspflichten, die sich für Unternehmen bereits heute aus den bestehenden Regeln im sogenannten Berichtspflichtenrecht ergeben. Zusammen mit weiteren Rechtsquellen besteht hier eine ganze Reihe an sich teils überschneidenden Pflichten."
Sie wollen uns unterstützen? Dann helfen Sie uns, das Gutachten zu verbreiten und bekannt zu machen.
Das Gutachten ist in voller Länge und kostenlos abrufbar unter www.protect-the-planet.de. Auch der Tagesspiegel hat bereits über das Gutachten berichtet (Artikel hinter einer Paywall).
Die Antwort hierauf gibt ein Rechtsgutachten der bekannten Klimaanwältin Dr. Roda Verheyen, das Protect the Planet gemeinsam mit Germanwatch und der Sick-Umweltstiftung in Auftrag gegeben hat. Dieses Rechtsgutachten weist nach: Es gibt für Unternehmen bereits heute umfassende Klimaschutzpflichten!
Demnach sind große Unternehmen nach deutschem Recht schon heute dazu verpflichtet, ihre Geschäftsmodelle am 1,5-Grad-Limit des Pariser Klimaabkommens auszurichten. Es existieren also schon jetzt handfeste klimabezogene Pflichten, die Unternehmen zum Handeln zwingen. Allerdings sind diese sehr unübersichtlich und werden von großen Teilen der Wirtschaft bislang nicht beachtet.
Bislang weitgehend unbeachtet
„Angesichts der rechtlichen Entwicklungen sind Unternehmen sehr gut beraten, bereits jetzt ambitionierte und wissenschaftsbasierte Klimapläne zu verabschieden und bei der Emissionsreduzierung keine Zeit mehr zu verlieren", sagt auch Dorothea Sick-Thies, Unternehmerin, Aufsichtsrätin der SICK AG und Gründerin der Sick-Umweltstiftung, die das Gutachten mitfinanziert hat.
Dr. Roda Verheyen, Co-Autorin des Gutachtens, ergänzt: „Bislang weitgehend unbeachtet geblieben sind die handfesten klimabezogenen Handlungspflichten, die sich für Unternehmen bereits heute aus den bestehenden Regeln im sogenannten Berichtspflichtenrecht ergeben. Zusammen mit weiteren Rechtsquellen besteht hier eine ganze Reihe an sich teils überschneidenden Pflichten."
Enormer Handlungsdruck
Ergänzend dazu bietet das kommende EU-Lieferkettengesetz eine Chance, klare Leitlinien und Konkretisierungen für Unternehmen einzuziehen, um Rechts- und Planungssicherheit herzustellen. Der Handlungsdruck ist in jedem Fall enorm, vor allem vor dem Hintergrund bereits stattfindender Prozesse um die Klima-Verantwortung von Unternehmen. Sie wollen uns unterstützen? Dann helfen Sie uns, das Gutachten zu verbreiten und bekannt zu machen.
Das Gutachten ist in voller Länge und kostenlos abrufbar unter www.protect-the-planet.de. Auch der Tagesspiegel hat bereits über das Gutachten berichtet (Artikel hinter einer Paywall).
Wirtschaft | Recht & Normen, 12.10.2023
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