Rechte als Flugpassagier: Alles, was man über Entschädigungen wissen muss
Das sollten Sie über Ihre Rechte als Fluggast wissen
Sie stehen am Flughafen und plötzlich wird ihr Flug gestrichen? Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie als Passagier haben & wie Sie eine Entschädigung bekommen.

Wie macht man seine Ansprüche geltend?
Die wichtigste Grundlage für die Rechte von Flugpassagieren ist die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004, die seit 2005 in Kraft ist. Sie gilt für alle Flüge, die von einem Flughafen in der EU starten oder landen, sowie für Flüge mit einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU, die von einem Drittland in die EU fliegen. Die Verordnung regelt die Rechte der Passagiere bei Annullierung, Verspätung oder Nichtbeförderung (beispielsweise wegen Überbuchung) eines Fluges.
Um seine Ansprüche geltend zu machen, muss man die Fluggesellschaft nicht direkt kontaktieren und eine schriftliche Beschwerde einreichen. Stattdessen kann man bei speziellen Dienstleistern die mögliche Flugentschädigung prüfen lassen. Dabei sollte man alle relevanten Informationen angeben, wie beispielsweise die Flugnummer, das Datum und die Uhrzeit des Fluges.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung. Sie beträgt zwischen 250 und 600 Euro pro Person, wenn der Flug mehr als drei Stunden verspätet ist oder annulliert wird, ohne dass der Passagier rechtzeitig informiert wurde. Bei Nichtbeförderung hat der Passagier ebenfalls Anspruch auf eine Entschädigung in gleicher Höhe, sowie auf eine anderweitige Beförderung zum Zielort oder eine Erstattung des Ticketpreises.
Die Entschädigung kann jedoch entfallen oder reduziert werden, wenn die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass die Annullierung, Verspätung oder Nichtbeförderung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die auch bei Ergreifung aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können. Dazu zählen beispielsweise schlechte Wetterbedingungen, Streiks, politische Unruhen oder Sicherheitsrisiken.
Tipps und Tricks für Flugpassagiere
Um sich unnötigen Ärger zu ersparen, sollte man folgende Dinge bei Flugreisen beachten:
- Informieren Sie sich vor der Buchung über die Zuverlässigkeit und den Service der Fluggesellschaft. Nutzen Sie dafür Bewertungsportale oder Erfahrungsberichte anderer Reisender.
- Vergleichen Sie nicht nur den Preis der Flüge, sondern auch die Bedingungen der Tickets. Achten Sie darauf, ob Sie im Falle einer Annullierung oder Verspätung eine Umbuchung oder Erstattung erhalten können.
- Seien Sie rechtzeitig am Flughafen. Wenn Sie zu spät kommen oder nicht einchecken können, verlieren Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung.
- Bewahren Sie alle Belege und Dokumente auf, die mit Ihrem Flug zusammenhängen. Dazu gehören die Buchungsbestätigung, die Boardingkarte, die Gepäckaufkleber und die Quittungen für eventuelle Zusatzkosten, wie zum Beispiel Verpflegung, Unterkunft oder Transport.
- Lassen Sie sich von der Fluggesellschaft schriftlich bestätigen, warum Ihr Flug annulliert, verspätet oder überbucht wurde. Dies kann Ihnen später als Beweis dienen.
- Fordern Sie von der Fluggesellschaft eine angemessene Betreuung, wie beispielsweise Essen, Getränke, Telefonate, Internetzugang oder eine Hotelübernachtung. Dies steht Ihnen unabhängig von der Entschädigung zu, wenn Ihr Flug mehr als zwei Stunden verspätet ist oder annulliert wird.
- Wenden Sie sich an eine Verbraucherorganisation oder einen Anwalt, wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können. Wie oben erwähnt, gibt es auch spezialisierte Unternehmen, die sich um die Entschädigungsforderungen von Flugpassagieren kümmern. Bei Compensation2Go fällt beispielsweise nur im Erfolgsfall eine Provision an.
Fazit
Als Flugpassagier haben Sie in der EU umfangreiche Rechte, wenn Ihr Flug annulliert wird, verspätet ist oder überbucht wird. Um diese Rechte zu wahren und eine angemessene Entschädigung zu erhalten, sollten Sie sich gut informieren, alle Belege aufbewahren und sich nicht abwimmeln lassen. Wenn Sie dabei Hilfe benötigen, können Sie sich an ein Unternehmen, welches auf Fluggastentschädigungen spezialisiert ist, oder einen Anwalt wenden. Ein Tipp zum Abschluss: So belasten Sie auf Reisen die Umwelt nicht zu stark.
Lifestyle | Sport & Freizeit, Reisen, 28.10.2023

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