Reform der Entfernungspauschale:
Chance für Bundeshaushalt, Klima und Soziales
Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, die Entfernungspauschale
noch in dieser Legislaturperiode nach ökologisch-sozialen
Gesichtspunkten zu reformieren. Bisher hat sie diese aber nur mehrfach
erhöht und damit die soziale Unausgewogenheit und Klimaschädlichkeit des
Instruments verstärkt. Im Auftrag der Klima-Allianz Deutschland, des
Deutschen Caritasverbandes und des WWF Deutschland hat das FÖS drei
Reformoptionen dargelegt: 1. die vollständige Abschaffung der
Entfernungspauschale, 2. die Überführung in ein einkommensunabhängiges
Mobilitätsgeld und 3. die Reform hin zu einer ÖPNV-abhängigen Pauschale.
Eine vollständige Abschaffung (mit Ausnahmen für Härtefälle) wäre
im internationalen Vergleich nicht unüblich. In vielen Ländern beginnt
die Arbeit am Werkstor (Werkstorprinzip) und demnach gibt es gar keinen
Grund für eine steuerliche Absetzbarkeit der Wegekosten. Finanzielle
Einbußen hätten in erster Linie Menschen mit höheren Einkommen. Die
freiwerdenden Mittel im Bundeshaushalt könnten anderweitig für
Klimaschutz und sozialen Ausgleich eingesetzt werden.
Mit einem einkommensunabhängigen Mobilitätsgeld bekämen alle Pendelnden den gleichen Betrag pro Entfernungskilometer gutgeschrieben, was die Verteilungswirkung des Instruments deutlich verbessern würde.
Eine ÖPNV-abhängige Pauschale könnte die aus Klimaschutzgründen angestrebte Verlagerung des Verkehrs zu Bus und Bahn fördern, denn der Pkw-Pendelverkehr würde dann deutlich geringer subventioniert. Absetzbar wären nur noch Kosten in Höhe des Deutschlandtickets, abgesehen von Fällen, in denen die Nutzung von Bus und Bahn nicht möglich oder zumutbar ist.
Die Reformvorschläge können auch teilweise kombiniert werden.
Matthias Runkel, Leiter Verkehrs- und Finanzpolitik beim FÖS, kommentiert: "Die Entfernungspauschale wurde zuletzt gleich zwei Mal angehoben: als Kompensation für den CO2-Preis im Bereich Wärme und Verkehr sowie im Rahmen des ersten Entlastungspakets als Reaktion auf die Energiepreiskrise. Das wirkt dem Klimaschutz direkt entgegen und ist auch als soziale Ausgleichsmaßnahme nicht geeignet. Die Entfernungspauschale muss grundlegend reformiert werden, um soziale und ökologische Ziele zu vereinen."
Carolin Schenuit, geschäftsführende Vorständin des FÖS, hebt hervor: "Die Bundesregierung muss sich an ihre eigenen Ziele erinnern. Der Ab- und Umbau umweltschädlicher Subventionen ist Bestandteil des Koalitionsvertrags und wurde im Koalitionsausschuss 2022 insbesondere mit Blick auf die Entfernungspauschale nochmal bestätigt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatten um die Haushaltslage gehört sie daher zwingend zeitnah auf den Prüfstand."
Hintergrund
Mit der Entfernungspauschale können Arbeitnehmende für ihren Arbeitsweg im Regelfall 30 Cent je Kilometer als Werbungskosten von der Einkommensteuer absetzen.
Das Problem dabei:
Mit einem einkommensunabhängigen Mobilitätsgeld bekämen alle Pendelnden den gleichen Betrag pro Entfernungskilometer gutgeschrieben, was die Verteilungswirkung des Instruments deutlich verbessern würde.
Eine ÖPNV-abhängige Pauschale könnte die aus Klimaschutzgründen angestrebte Verlagerung des Verkehrs zu Bus und Bahn fördern, denn der Pkw-Pendelverkehr würde dann deutlich geringer subventioniert. Absetzbar wären nur noch Kosten in Höhe des Deutschlandtickets, abgesehen von Fällen, in denen die Nutzung von Bus und Bahn nicht möglich oder zumutbar ist.
Die Reformvorschläge können auch teilweise kombiniert werden.
Matthias Runkel, Leiter Verkehrs- und Finanzpolitik beim FÖS, kommentiert: "Die Entfernungspauschale wurde zuletzt gleich zwei Mal angehoben: als Kompensation für den CO2-Preis im Bereich Wärme und Verkehr sowie im Rahmen des ersten Entlastungspakets als Reaktion auf die Energiepreiskrise. Das wirkt dem Klimaschutz direkt entgegen und ist auch als soziale Ausgleichsmaßnahme nicht geeignet. Die Entfernungspauschale muss grundlegend reformiert werden, um soziale und ökologische Ziele zu vereinen."
Carolin Schenuit, geschäftsführende Vorständin des FÖS, hebt hervor: "Die Bundesregierung muss sich an ihre eigenen Ziele erinnern. Der Ab- und Umbau umweltschädlicher Subventionen ist Bestandteil des Koalitionsvertrags und wurde im Koalitionsausschuss 2022 insbesondere mit Blick auf die Entfernungspauschale nochmal bestätigt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatten um die Haushaltslage gehört sie daher zwingend zeitnah auf den Prüfstand."
Hintergrund
Mit der Entfernungspauschale können Arbeitnehmende für ihren Arbeitsweg im Regelfall 30 Cent je Kilometer als Werbungskosten von der Einkommensteuer absetzen.
Das Problem dabei:
- Die Pauschale kompensiert die Kosten
langer Anfahrtswege, die in über 80 % der Fälle mit dem Auto
zurückgelegt werden. Das verursacht hohe externe Kosten durch Luftverschmutzung, Lärm, Stau und Unfälle sowie Klimaschäden durch Emissionen von ca. 5,7 Mio. tCO2 pro Jahr.
- Durch die Entfernungspauschale entgehen dem Staat jährlich Steuereinnahmen von 5 bis 6 Mrd. Euro. Der Steuervorteil kommt aber lediglich rund einem Drittel der Steuerpflichtigen und fast ausschließlich Menschen mit hohem Einkommen zugute. Für zwei Drittel der Arbeitnehmer:innen ist die Pauschale irrelevant und Menschen mit niedrigem Einkommen erhalten kaum eine Erstattung.
Kontakt: Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) e.V., Matthias Runkel | matthias.runkel@foes.de | www.foes.de
Technik | Mobilität & Transport, 22.11.2023
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