SAVE LAND - UNITED FOR LAND

Für einen nachhaltigen Umgang mit Batterien

Gesetzentwurf zur Anpassung an die neue EU-Batterieverordnung veröffentlicht

Das Bundesumweltministerium hat einen Entwurf für ein Gesetz zur Anpassung an die neue EU-Batterieverordnung (EU-BattVO) vorgelegt. Die Verordnung sieht einen EU-weit nachhaltigen Umgang mit Batterien entlang der gesamten Wertschöpfungskette vor. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf dient in erster Linie der Festlegung von Zuständigkeiten und Befugnissen für die neuen Aufgaben aus der EU-BattVO.
 
Verbraucher*innen sollen künftig die Möglichkeit haben, zusätzlich zu sämtlichen Geräte-Altbatterien auch die ausgedienten Batterien von z.B. E-Bikes oder E-Scootern am kommunalen Wertstoffhof zurückzugeben. © Lucian Alexe, unsplash.comVerbraucher*innen sollen künftig die Möglichkeit haben, zusätzlich zu sämtlichen Geräte-Altbatterien auch die ausgedienten Batterien von z.B. E-Bikes oder E-Scootern am kommunalen Wertstoffhof zurückzugeben. © Lucian Alexe, unsplash.com
Außerdem sollen Verbraucher*innen künftig die Möglichkeit haben, zusätzlich zu sämtlichen Geräte-Altbatterien auch die ausgedienten Batterien von z.B. E-Bikes oder E-Scootern am kommunalen Wertstoffhof zurückzugeben. Des Weiteren sollen bisher gut funktionierende Strukturen, beispielsweise im Bereich der Geräte-Altbatterieentsorgung ausgeweitet werden. Damit stärken wir die Kreislaufwirtschaft und schaffen zugleich mehr Transparenz und erweiterte Entsorgungsmöglichkeiten für Verbraucher*innen.
 
Die EU-BattVO ist am 17. August 2023 in Kraft getreten. Ziel der neuen Verordnung ist die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens in Europa für einen nachhaltigen Umgang mit Batterien während des gesamten Lebenszyklus. Hierfür werden Regelungen zur Beschränkung von gesundheits- und umweltgefährdenden Stoffen, wie z.B. Schwermetallen, das Design, die Kennzeichnung, die Konformität und die Sorgfaltspflichten für Batterien sowie zur Sammlung und Behandlung von Altbatterien festgelegt.

Die EU-BattVO ersetzt die bisherige EU-Batterie-Richtlinie (2006/66/EG) und ist seit dem 18. Februar 2024 unmittelbar geltendes Recht in Deutschland. Für einige Vorschriften enthält die Verordnung jedoch gesonderte Inkrafttretens- oder Übergangsregelungen sowie Umsetzungsspielräume. Daraus ergibt sich ein nationaler Anpassungsbedarf, der nun mit dem vorgelegten Gesetzentwurf geregelt werden soll.

Kernstück des Entwurfs ist das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), das das bisherige Batteriegesetz (BattG) zum 18. August 2025 ablösen soll. Das BattDG knüpft dabei an den bisherigen Strukturen des BattG im Bereich der Entsorgung von Altbatterien an und entwickelt diese weiter. Hierdurch sollen Strukturen, die sich bisher bereits bewährt haben, erhalten bleiben. Die erfolgreiche Praxis bei Geräte-Altbatterien, dass die Pflichten der Hersteller durch kollektive Systeme erfüllt werden, soll auch auf Altbatterien aus sogenannten leichten Verkehrsmitteln, wie E-Bikes, E-Scootern o.ä. sowie auf Starter-, Industrie- und Elektrofahrzeugaltbatterien ausgeweitet werden. Gerade die lithiumhaltigen Batterien sind mit Brandgefahren verbunden. Daher ist eine sachgemäße Entsorgung hier besonders wichtig. Insofern ist die Ausweitung der bewährten Strukturen auf die weiteren Batteriearten auch zentral für den Brandschutz.

Der Gesetzesentwurf erweitert zudem die Rückgabemöglichkeiten für Verbraucherinnen und Verbraucher. Zukünftig sollen Verbraucher*innen die Möglichkeit haben, zusätzlich zu sämtlichen Geräte-Altbatterien auch die ausgedienten Batterien von z.B. E-Bikes und E-Scootern am kommunalen Wertstoffhof zurückgeben zu können. Dadurch wird den etablierten nationalen Entsorgungsstrukturen Rechnung getragen, den Verbraucher*innen wird die Rückgabe dieser Altbatterien erleichtert und die Anzahl der Sammelstellen wird somit erweitert. Das wird dazu beitragen, die Sammelmengen zu steigern und so die Ziele der BattVO zu erreichen. Hierzu wird auch das derzeitige nationale Sammelziel für Geräte-Altbatterien von 50 Prozent beibehalten. Ab 2027 gilt dann EU-weit ein Sammelziel von 63 Prozent.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem Festlegungen von Zuständigkeiten und Befugnissen für die in der EU-Verordnung enthaltenen Regelungen zu "Bewirtschaftung von Altbatterien", "Konformität von Batterien", "Sorgfaltspflichten in der Lieferkette" und "Verfahren zur Änderung von Beschränkungen für Stoffe" vor. Im Bereich der Abfallbewirtschaftung wird an die bisherigen Vorgaben des BattG angeknüpft, im Bereich der Konformität sollen die Länder eine zuständige Behörde einrichten, für die Sorgfaltspflichten soll die Deutsche Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten (DEKSOR) die Aufgaben der Überwachung übernehmen.

Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. An der nun gestarteten Anhörung können sich Unternehmen, Verbände und zivilgesellschaftliche Organisationen noch bis zum 28. Mai 2024 beteiligen.

Weitere Informationen
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542

Kontakt: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Ulrich Schulte | presse@bmuv.de | www.bmuv.de


Umwelt | Ressourcen, 09.05.2024

     
        
Cover des aktuellen Hefts

Save the Ocean

forum 02/2025 ist erschienen

  • Regenerativ
  • Coworkation
  • Klimadiesel
  • Kreislaufwirtschaft
Weiterlesen...
Kaufen...
Abonnieren...
10
MAI
2025
Halbtagesexkursion "Energieautarkes Wohnen und Bauen"
In der Reihe "Mein Klima… in München"
82054 Sauerlach
14
MAI
2025
Klimaschutz im peruanischen Regenwald
Delegierte der Asháninka teilen ihre Perspektiven
80802 München, Seidlvilla
19
MAI
2025
Workshop "Werte Leben – Impulse"
"Zukünfte Verstehen, Einschätzen und Gestalten"
A-6020 Innsbruck
Alle Veranstaltungen...

Professionelle Klimabilanz, einfach selbst gemacht

Einfache Klimabilanzierung und glaubhafte Nachhaltigkeitskommunikation gemäß GHG-Protocol

Politik

"Wir brauchen Menschen, die vom Geist Europas beseelt sind und ihn allen Widrigkeiten zum Trotz zur Geltung bringen wollen."
Christoph Quarch überlegt, was wir den tyrannischen Ambitionen des globalen Trumpismus und des hiesigen Rechtspopulismus entgegensetzen können
B.A.U.M. Insights
Lassen Sie sich begeistern von einem Buch, das Hoffnung macht.

Jetzt auf forum:

Die Gewinner des The smarter E AWARDS 2025

Nachhaltigkeit zwischen Krise und Comeback

Wege gehen im neuen Zeitalter von Unternehmertum

HUSUM WIND 2025 startet mit großer Offshore-Exkursion

Solarstrom für die Produktion, Schatten für die Kühe

Mehr Europa!

Schwarz-Rot: Jetzt 100 Tage für Erneuerbare und Kreislaufwirtschaft nutzen

SAVE LAND. UNITED FOR LAND - noch bis 01. Juni in der Bundeskunsthalle in Bonn

forum extra, Beilage in der Wirtschaftswoche
  • DGNB - Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen
  • Futouris - Tourismus. Gemeinsam. Zukunftsfähig
  • Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH
  • Engagement Global gGmbH
  • Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG
  • Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. (BNW)
  • BAUM e.V. - Netzwerk für nachhaltiges Wirtschaften
  • Kärnten Standortmarketing
  • World Future Council. Stimme zukünftiger Generationen
  • circulee GmbH
  • NOW Partners Foundation
  • Global Nature Fund (GNF)
  • toom Baumarkt GmbH
  • Protect the Planet. Gesellschaft für ökologischen Aufbruch gGmbH
  • ECOFLOW EUROPE S.R.O.
  • DGNB - Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen
  • Futouris - Tourismus. Gemeinsam. Zukunftsfähig
  • Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH
  • Engagement Global gGmbH
  • Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG
  • Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. (BNW)
  • BAUM e.V. - Netzwerk für nachhaltiges Wirtschaften
  • Kärnten Standortmarketing
  • World Future Council. Stimme zukünftiger Generationen
  • circulee GmbH
  • NOW Partners Foundation
  • Global Nature Fund (GNF)
  • toom Baumarkt GmbH
  • Protect the Planet. Gesellschaft für ökologischen Aufbruch gGmbH
  • ECOFLOW EUROPE S.R.O.