Europäische Lieferkettenrichtlinie nimmt letzte Hürde
Nun ist die Zeit reif für ein weltweites Abkommen
Am Freitag gab der EU-Ministerrat seine formelle Zustimmung für eine
europäische Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due
Diligance Directive). Trotz diverser Abschwächungen ist diese Richtlinie
ein wichtiger Schritt, um Unternehmen zur Achtung von Menschenrechten
und Umweltstandards in globalen Lieferketten zu verpflichten. Damit ein
wirksamer Menschenrechtsschutz auch über die Grenzen der EU hinaus
global umgesetzt werden kann, fordern Umwelt-, Entwicklungs- und
Menschenrechtsorganisationen, die in der Treaty Alliance
zusammenarbeiten, dass sich die EU nun aktiv an den Verhandlungen über
ein UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten (UN-Treaty) beteiligt.

Celia Sudhoff, Koordinatorin der Treaty Alliance Deutschland und Leiterin des Programmbereichs Wirtschaft und Menschenrechte des Global Policy Forums sagt dazu: "Ein UN-Abkommen würde weltweit gleiche Standards für die Pflichten von Unternehmen mit Blick auf Menschenrechte und Umweltstandards setzen. Deutschland und die EU müssen daher mit an den Verhandlungstisch. Ein UN-Abkommen würde das deutsche und europäische Lieferkettengesetz ergänzen und gravierende Rechtslücken schließen. Menschenrechte müssen endlich Vorrang vor den Interessen transnationaler Konzerne bekommen!"
Gertrud Falk, Referentin für soziale Menschenrechte bei FIAN Deutschland unterstreicht: "Finanzinstitutionen sind bisher von Regulierungen von Lieferketten nicht wirksam erfasst worden. Dabei stehen sie am Anfang solcher Wirtschaftsbeziehungen und tragen durch Finanzierungen oft indirekt zu Menschenrechtsverletzungen bei. Der UN-Treaty bietet eine völkerrechtliche Grundlage dafür, dass auch Finanzinstitutionen zur Rechenschaft gezogen werden können."
Pablo Campos, wissenschaftlicher Mitarbeiter und Fachpromotor für globale Wirtschaft und Menschenrechte beim SÜDWIND-Institut fordert: "Wirtschaftsbezogene Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung stellen ein globales Problem dar. Nationale und regionale Lieferkettengesetze können einen wichtigen Beitrag zur Identifizierung, Aufklärung und Vermeidung solcher Situationen leisten. Globale Instrumente werden jedoch benötigt, um der Herausforderung in ihrem wahren Ausmaß gerecht zu werden. Ohne ein UN-Abkommen ist solch ein Instrument undenkbar."
Gabriele Köhler, Entwicklungsökonomin bei WECF stellt fest: "Es ist unübersehbar, wie Geschlechtergerechtigkeit, Klimagerechtigkeit, und ganz einfach soziale Gerechtigkeit immer mehr ausgehöhlt werden. Aber: seit 1945 (!) bemühen sich fortschrittliche Gruppen immer wieder um eine menschenrechtsbasierte Weltwirtschaftsordnung, mit guten, fairen Arbeitsbedingungen für alle, und transparenten Handels-, Beschaffungs-, und Investitionsregeln in Einklang mit lokalen Entwicklungsinteressen. Ein in der UN ausgehandeltes "globales Lieferkettengesetz" wäre endlich eine Umsetzung dieser Grundforderungen."
Weitere Informationen:
- Link zu ausführlichem Briefing "Nach dem EU-Lieferkettengesetz ist vor dem UN-Treaty - Ein EU-Mandat
für die Verhandlungen über ein internationales Abkommen zu Wirtschaft
und Menschenrechten"
- Link zur Stellungnahme der Treaty Alliance Deutschland zum aktualisierten dritten Entwurf für ein verbindliches UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten (»Updated Third Draft«)
- Die Treaty Alliance Deutschland ist Teil einer internationalen Bewegung zur Schaffung eines rechtlich verbindlichen internationalen Abkommens zu Wirtschaft und Menschenrechten und wird von einem breiten Bündnis aus 28 Organisationen getragen.
Kontakt: FIAN Deutschland e.V., Gertrud Falk | g.falk@fian.de | www.fian.de
Wirtschaft | Lieferkette & Produktion, 23.05.2024

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