Nachhaltige Hungerbekämpfung geht nur mit selbstbestimmter Teilhabe der Betroffenen
UN-Sonderberichterstatter legt Aktionsplan zur Verwirklichung des Rechts auf Nahrung vor
Anlässlich des 20. Jahrestags der UN-Leitlinien zur Verwirklichung
des Rechts auf Nahrung hat der UN-Sonderberichterstatter Prof. Michael
Fakhri eine Anleitung veröffentlicht, wie Staaten das Recht auf
angemessene Nahrung umsetzen können.
© beasternchen, pixabay.comOberste Maxime müsse dabei sein, denjenigen Gruppen die
selbstbestimmte Teilhabe an Entscheidungsprozessen zu ermöglichen, die
am stärksten an den Rand gedrängt werden - Indigene, Kleinbäuer*innen,
Hirtenvölker, ältere Menschen, Frauen, Landarbeiter*innen,
Fischer*innen. Diese stünden an vorderster Front der Ernährungssysteme
und hätten das beste Verständnis über die lokalen Probleme sowie deren
Ursachen. Zudem liege das Wissen für nachhaltige Lösungen oft in den
Gemeinden selbst. Die Widerstandsfähigkeit lokaler Ernährungssysteme
während der Covid-19 Pandemie - im Gegensatz zu den instabilen globalen
Agrarlieferketten - habe dies eindrucksvoll gezeigt. Die Regierungen
sollten daher Räume für Dialoge schaffen, in denen die Stimmen dieser
Gruppen zur Geltung kommen.
In einem nächsten Schritt sollen nationale Gesetze und Politiken dahingehend untersucht werden, inwiefern sie das Recht auf angemessene Nahrung achten, schützen und gewährleisten. Ergänzt um eine Analyse, wofür die Regierung wie viel Geld in Bezug auf das Recht auf Nahrung ausgibt, ergäbe sich so eine Übersicht über politische Prioritäten und Potenziale. Auf der Basis der Dialogergebnisse und der Politikanalyse könne anschließend eine öffentliche politische Debatte darüber geführt werden, welcher Reformen es bedarf, um den notwendigen Wandel herbeizuführen. Als Ergebnis dieses Dreischrittes sollte so ein nationaler Aktionsplan zur Durchsetzung des Rechts auf Nahrung erstellt werden. Dieser müsse die Pflichten des jeweiligen Staates klar benennen.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hatte die Arbeit von Prof. Fakhri beauftragt. Zusammen mit dem Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) veranstaltete es diesen Montag, am 10. Juni, ein Webinar zur Vorstellung der Studie. Neben dem UN-Sonderberichterstatter sowie den Staatssekretärinnen Bärbel Kofler (BMZ) und Ophelia Nick (BMEL) sprachen hierbei auch fünf Vertreter*innen kleiner Nahrungsmittelproduzent*innen aus dem Globalen Süden sowie Roman Herre von FIAN Deutschland.
Carson Kiburo vom Jamii Asilia Centre für die Rechte Indigener in Kenia lobte insbesondere Fakhris Forderung nach einer selbstbestimmten Teilhabe: "Wir sind es, die täglich für die Ernährung unserer Mitmenschen sorgen. Wir bringen eine Menge Expertise mit. Deswegen sollten wir auch darüber entscheiden dürfen, wie wir unsere Ernährungssysteme gestalten."
Saima Zia aus Pakistan von der Kleinbäuer*innenorganisation La Via Campesina betonte die Bedeutung nationaler Aktionspläne und internationaler Solidarität: "Mit der massiven Einfuhr von Weizen treibt unsere Regierung die Preise in den Keller. Gleichzeitig leidet Pakistan unter einer hohen Schuldenlast, weswegen der Staat alle finanziellen Unterstützungen für Kleinbäuer*innen streicht. Wir brauchen eine verantwortliche nationale und internationale Handels- und Schuldenpolitik."
Der Vertreter der deutschen Zivilgesellschaft, Roman Herre von FIAN Deutschland, äußerte sich erfreut über den partizipativen Ansatz der Veranstaltung: "Wir begrüßen es sehr, dass das BMZ den Rechteinhabenden eine zentrale Rolle in der Veranstaltung eingeräumt hat. Auch die Kooperation mit dem UN-Sonderberichterstatter zum Recht auf Nahrung sehen wir als einen Meilenstein. Wir hoffen, dass dies ein Startschuss ist für die Stärkung der Rechteinhabenden und für eine engere Bindung der Arbeit des BMZ an die Menschenrechte."
Die Studie von UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung, Michael Fakhri, erscheint in Kürze. Bei Interesse senden wir sie gerne zu.

In einem nächsten Schritt sollen nationale Gesetze und Politiken dahingehend untersucht werden, inwiefern sie das Recht auf angemessene Nahrung achten, schützen und gewährleisten. Ergänzt um eine Analyse, wofür die Regierung wie viel Geld in Bezug auf das Recht auf Nahrung ausgibt, ergäbe sich so eine Übersicht über politische Prioritäten und Potenziale. Auf der Basis der Dialogergebnisse und der Politikanalyse könne anschließend eine öffentliche politische Debatte darüber geführt werden, welcher Reformen es bedarf, um den notwendigen Wandel herbeizuführen. Als Ergebnis dieses Dreischrittes sollte so ein nationaler Aktionsplan zur Durchsetzung des Rechts auf Nahrung erstellt werden. Dieser müsse die Pflichten des jeweiligen Staates klar benennen.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hatte die Arbeit von Prof. Fakhri beauftragt. Zusammen mit dem Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) veranstaltete es diesen Montag, am 10. Juni, ein Webinar zur Vorstellung der Studie. Neben dem UN-Sonderberichterstatter sowie den Staatssekretärinnen Bärbel Kofler (BMZ) und Ophelia Nick (BMEL) sprachen hierbei auch fünf Vertreter*innen kleiner Nahrungsmittelproduzent*innen aus dem Globalen Süden sowie Roman Herre von FIAN Deutschland.
Carson Kiburo vom Jamii Asilia Centre für die Rechte Indigener in Kenia lobte insbesondere Fakhris Forderung nach einer selbstbestimmten Teilhabe: "Wir sind es, die täglich für die Ernährung unserer Mitmenschen sorgen. Wir bringen eine Menge Expertise mit. Deswegen sollten wir auch darüber entscheiden dürfen, wie wir unsere Ernährungssysteme gestalten."
Saima Zia aus Pakistan von der Kleinbäuer*innenorganisation La Via Campesina betonte die Bedeutung nationaler Aktionspläne und internationaler Solidarität: "Mit der massiven Einfuhr von Weizen treibt unsere Regierung die Preise in den Keller. Gleichzeitig leidet Pakistan unter einer hohen Schuldenlast, weswegen der Staat alle finanziellen Unterstützungen für Kleinbäuer*innen streicht. Wir brauchen eine verantwortliche nationale und internationale Handels- und Schuldenpolitik."
Der Vertreter der deutschen Zivilgesellschaft, Roman Herre von FIAN Deutschland, äußerte sich erfreut über den partizipativen Ansatz der Veranstaltung: "Wir begrüßen es sehr, dass das BMZ den Rechteinhabenden eine zentrale Rolle in der Veranstaltung eingeräumt hat. Auch die Kooperation mit dem UN-Sonderberichterstatter zum Recht auf Nahrung sehen wir als einen Meilenstein. Wir hoffen, dass dies ein Startschuss ist für die Stärkung der Rechteinhabenden und für eine engere Bindung der Arbeit des BMZ an die Menschenrechte."
Die Studie von UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung, Michael Fakhri, erscheint in Kürze. Bei Interesse senden wir sie gerne zu.
Kontakt: FIAN Deutschland e.V., Jan Dreier | j.dreier@fian.de | www.fian.de
Gesellschaft | Politik, 12.06.2024

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