Best Practice in der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Endlich! Der deutsche Regierungsentwurf für die CSRD liegt vor.
Nun brauchen mittelständische Unternehmen einen Fahrplan – zunächst für die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS.
Seit am 24. Juli 2024 der Regierungsentwurf für die Umsetzung der CSRD in deutsches Recht veröffentlicht wurde, zeichnet sich ab: Die Vorgaben der bestehenden Europarichtlinie sollen weitestgehend umgesetzt werden. Das gibt Planungssicherheit. Wenn auch viele Fragezeichen im Raum stehen bei all jenen Unternehmen, die 2025 erstmalig berichtspflichtig werden. Die wohl drängendste: Wie gehe ich am besten vor? Darauf liefert die Online-Plattform ESGready.de neben Antworten auch die Lösungen.
58.000 Euro kostet die einmalige Umsetzung der CSRD durchschnittlich jedes Unternehmen. So das rechnerische Ergebnis einer Einschätzung der Bundesregierung für 14.600 erstmals berichtspflichtige Unternehmen. Die Gesamtkosten werden auf 846 Millionen Euro taxiert. Nimmt man jedoch alle internen und externen Aufwände zusammen, wird es für die allermeisten Organisationen schwierig, diese Kalkulation einzuhalten.
„Unternehmen, die bei der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse Best Practice nutzen, sparen leicht fünfstellige Beträge ein".
Frank Siebke, Gründer von ESGredy.de.
Frank Siebke, Gründer von ESGredy.de.
Mit das Teuerste am ESRS-Nachhaltigkeitsbericht ist oft die fehlende Kenntnis eines roten Fadens zu Beginn des Prozesses. Wer sich erstmals mit dem European Sustainability Reporting Standard beschäftigt, der kann nicht wissen, welche Beteiligten einzubeziehen sind, oder trifft schnell eine falsche Entscheidung bei der Softwareauswahl. Auch ist die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse ein Stolperstein – dieser Teil der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird der finanziellen Berichterstattung gleichgestellt. Entsprechend prüfungssicher muss hier analysiert und dokumentiert werden.
Wie sehen der rote Faden oder eine Best Practice für die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse (DWA) eines mittelständischen berichtspflichtigen Unternehmens aus?
![© ESGready](/global/images/cms/Pressemeldungen/2024_07/esgready_grafik_doppelte-wesentlichkeitsanalyse.png)
Für diesen Prozess gibt es inzwischen Best Practices:
- Branchentypische Wesentlichkeit: Für viele Branchen kristallisieren sich typische Wesentlichkeiten heraus. Sie vereinfachen die Identifikation der eigenen Datenpunkte. Auf der Nachhaltigkeitsplattform ESGready.de können sich Unternehmen erkundigen, was für ihre Branche gilt und welche Best Practices sie für sich nutzen können. Das spart Zeit und Geld.
- Wirtschaftsprüfer: Jeder Nachhaltigkeitsbericht muss durch Wirtschaftsprüfer abgenommen werden. Dazu zählt auch eine Überprüfung der Doppelten Wesentlichkeit. ESG-Fachleute empfehlen daher, den Wirtschaftsprüfer frühzeitig in den Prozess einzubinden.
- Software: Die Analyse zur Doppelten Wesentlichkeit erfolgt nach einer systematischen Methodik, die optimalerweise softwaregestützt abgearbeitet wird. Der Markt der Anbieter wächst und für Laien ist es kaum möglich, die unterschiedlichen Automatisierungsgrade, Funktionen oder den Unterstützungsbedarf durch Berater der einzelnen Softwarelösungen zu bewerten. Auch achten sie nicht auf einen integrierten ‚Audit-Trail‘, der die Zusammenarbeit mit dem Witschaftsprüfer vereinfacht. ESGready verhilft Unternehmen – je nach Branche, Größe und weiteren Kriterien – zur optimalen CSRD-Software. Die entsprechenden Lizenzen können direkt über die Plattform bezogen werden.
![© ESGready](/global/images/cms/Pressemeldungen/2024_07/esgready_matrix_doppelte-wesentlichkeitsanalyse.png)
Die Online-Plattform ESGready.de hilft mit Best Practices und erfahrenen Beratern weiter: Unter anderem mit einem kostenlosen Kurz-Check und Empfehlungen für eine individuelle Vorgehensweise. Das alles neutral und anbieterunabhängig.
Kontakt: ESGready, Angelika Mühleck | hello@esgready.de | www.esgready.de
Wirtschaft | CSR & Strategie, 30.07.2024
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