Die Erleuchtung kann man mieten
Gesetzgeber erhöht Druck auf die deutsche Wirtschaft
Der Gesetzgeber erhöht den Druck auf die deutsche Wirtschaft, um die
CO2-Einsparziele der EU schneller zu erreichen: Ein Großteil der Unternehmen
muss bis 5. Dezember dieses Jahres seinen Energieverbrauch im Zuge gesetzlich
verpflichtender Energieaudits auf den Prüfstand stellen. Dabei sollen
Einsparpotenziale aufgedeckt werden, die die Betriebe auch finanziell entlasten.
Doch der Umstieg auf energiesparende Techniken und Prozesse ist in der Regel
nicht zum Nulltarif zu haben. Im Bereich Beleuchtung bieten Beschaffungsmodelle
wie Leasing, Contracting oder Mietkonzepte eine Alternative. forum beleuchtet
die Vor- und Nachteile.
Die unter zahlreichen Umweltauflagen ächzende Wirtschaft sieht hohe Ausgaben auf
sich zukommen: Um die EU-Energieeffizienzziele zu erreichen, müssten nach
Expertenschätzungen Investitionen im Umfang von rund 90 Milliarden Euro getätigt
werden. Zwar zahlt sich die Modernisierung mittel- bis langfristig auch
finanziell aus. Doch um diese Vorteile zu realisieren, müssten die meisten
Unternehmen erst einmal viel Geld für die Umrüstung in die Hand nehmen.
Wenn die Liquidität erhalten bleiben soll
Deshalb wurden viele Potenziale bisher nicht genutzt. Beispielsweise bei der
Beleuchtung, wo sich durch moderne LED-Technik im Vergleich zu anderen Bereichen
in kürzester Zeit die höchsten Einsparungen realisieren ließen: „Obwohl die
Beleuchtung in vielen Industrien durchschnittlich nur bis zu zehn Prozent der
Stromkosten ausmacht, liegt hier ein gravierend unterschätztes Sparpotenzial",
bestätigt LED-Fachmann Marco Hahn, Direktor Marketing und Vertrieb bei der
Deutschen Lichtmiete. Dabei finden Unternehmen, die ihre Liquidität zur
Expansion brauchen, auf eine positive Energiebilanz aber nicht verzichten
wollen, mit alternativen Finanzierungs- oder Nutzungsmethoden praktikable
Alternativen: Beim „Effizienzturbo" Beleuchtung sind die derzeit gängigen
Konzepte Leasing, Miete und Contracting. Sie alle ermöglichen eine rasche
Umrüstung ohne Liquiditätsverluste.
Sorgenfrei durch Leasing?
Das Leasing ist eine vertraute Option: Es hat sich bei Bürotechnik und Fuhrpark
bereits bewährt und bindet kein Kapital. Da Leasinganbieter sich aber häufig auf
den Finanzierungsaspekt konzentrieren, arbeiten sie meist mit Massenprodukten
und bieten in erster Linie Baukasten-Lösungen. Hat das Produkt Mängel, hat der
Leasingnehmer das Nachsehen: Ansprüche gegen den Lieferanten oder Hersteller des
Leasinggutes müsste er selbst durchsetzen. Ist der Lieferant nicht mehr greifbar
oder kommt seinen Verpflichtungen zur Mängelbeseitigung nicht nach, ist das oft
ein Problem des Betreibers der Anlage. Zu berücksichtigen ist auch die
steuerliche und rechtliche Komplexität dieser Finanzierungsform.
Vorbild im Energiebereich: Contracting
Das Energie-Contracting ist in Deutschland seit den 1990er-Jahren ein Begriff.
Dabei werden komplette Energieeffizienzprozesse an einen Dienstleister
ausgelagert. Der Contractor entwickelt ein individuelles Konzept für
energieeffizientere Prozesse, plant alle Maßnahmen, stellt das
Investitionskapital und setzt das Projekt um. Auch Wartung und Betrieb der neuen
Systeme werden nach Vereinbarung übernommen. Produkt- und Haftungsrisiken lassen
sich mit diesem Modell auslagern. Der Contractor erhält so lange Zahlungen aus
den eingesparten Energiekosten, bis zum Ende des Vertrages die eigenen Projekt-
und Finanzierungskosten, inklusive Gewinn, zurückgezahlt worden sind.
Interessant ist diese Finanzierungsform bei komplexen Energieeffizienzprozessen.
Größte Einsparung: Licht plus Miete
Eine einfache Lösung für den Umstieg auf energieeffiziente LED-Beleuchtung ist
die Miete. Hier entfällt neben dem Haftungsrisiko auch der Aufwand für Auswahl
und Einrichtung der neuen Anlage. Während ein Verkäufer am Ersatz eines kaputten
Produkts verdient, ist ein Vermieter an Qualität und Langlebigkeit der
LED-Leuchten interessiert. Neben der liquiditätsschonenden Wirkung bei der
Anschaffung erlaubt das Mietmodell oft eine Reduktion der laufenden gesamten
Beleuchtungskosten: 15 bis 35 Prozent Einsparung können nach Abzug der
monatlichen Mietzahlungen beim Nutzer verbleiben.
Energieaudit – und Alternativen
Da viele kleine oder mittlere Unternehmen nicht unter die Audit-Befreiung
fallen, dürfte die Nachfrage nach liquiditätsschonenden Beschaffungsmodellen
zunehmen. Auch Unternehmensbeteiligungen, Banken und Versicherungen, Handel
sowie Verwaltungen und Kliniken müssen die Energie-Überprüfungen durchführen
lassen, wenn sie mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen, einen Jahresumsatz von
mindestens 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme ab 43 Millionen Euro
vorweisen. Ausgenommen sind nur Unternehmen, die bereits ein zertifiziertes
Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem
nach dem EU-Standard EMAS etabliert haben. In die Energieeffizienz kommt also
langsam Bewegung und Unternehmen sollten jetzt aktiv werden.
Weitere Informationen:
Technik | Energie, 01.07.2015
Dieser Artikel ist in forum Nachhaltig Wirtschaften 03/2015 - Jahr des Bodens erschienen.
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