Erste Frist des Energiedienstleistungsgesetzes läuft ab
Für alle, die ein Energiemanagement einführen wollen oder müssen, bietet Kieback&Peter mit Qanteon jetzt eine besonders elegante Lösung.
Am 5.12.2015 müssen alle Nicht-KMU ein Energieaudit nachweisen. Sonst drohen empfindliche Strafen. Alternativ können sie bis Ende 2016 ein Energiemanagementsystem einführen. Neben dem geringeren Zeitdruck sprechen viele weitere Vorteile für diese Variante. Kieback&Peter bietet mit Qanteon dafür jetzt eine besonders clevere Lösung.

Qanteon verbindet Energiemanagement und Gebäudemanagement
Für alle, die ein Energiemanagement einführen wollen oder müssen, bietet Kieback&Peter mit Qanteon jetzt eine besonders elegante Lösung. Die Software verbindet Energiemanagement mit Gebäudemanagement in nur einem Produkt. Damit schaffen die Spezialisten für Gebäudeautomation nicht nur eine komplett neue Produktgattung. Sie heben auch den Konflikt dieser beiden Systeme auf, die zwar häufig die gleichen Daten nutzen, dabei aber teils gegensätzliche Ziele verfolgen: Während das Gebäudemanagement den Fokus auf die Verfügbarkeit der Anlagen legt, konzentriert sich das Energiemanagement darauf, Verbräuche zu optimieren. Mit Qanteon ist es dagegen jetzt möglich, auf Basis der kombinierten Daten aus Verbrauchs- und Anlagenmanagement, Einsparpotenziale in beiden Segmenten aufzudecken, zu realisieren und den Erfolg der jeweiligen Maßnahmen zu kontrollieren. Dank der integrierten Anlagensteuerung können Energiesparmaßnahmen direkt eingeleitet und kontrolliert werden – in Echtzeit per Knopfdruck. Und weil statt zwei Systemen nur noch eines eingeführt, gewartet und betrieben werden muss, reduzieren sich mit Qanteon zusätzlich auch die Betriebskosten dauerhaft. Argumente, die nicht nur Unternehmen überzeugen dürften, die durch das Energiedienstleistungsgesetz unter Handlungsdruck stehen.
Kieback&Peter GmbH & Co. KG, Delf Urban | delf.urban@kieback-peter.com | www.kieback-peter.com
TEMA AG, Stefan Gurda | gurda@tema.de | www.tema.de
Wirtschaft | Recht & Normen, 19.11.2015

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