Mama, Papa, was ist eigentlich ein Flüchtling?
Glossar zur Flüchtlingsdebatte
Mit folgenden Basisbegriffen sollten wir im Sinne der Klarheit und Grundlage für einen offenen Gesprächsstil in allen Kontexten der Migration und Integration umgehen können – egal, ob wir kritisieren, helfen oder integrieren wollen.
Flüchtling
Die Genfer Flüchtlingskonvention definiert einen Flüchtling als Person, die sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder in dem sie ihren ständigen Wohnsitz hat, und die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung hat und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht vor Verfolgung nicht dorthin zurückkehren kann.
Dies ist eine trockene Beschreibung eines Flüchtlings. Die emotionalen Erfahrungen, wenn ein Mensch mit diesem Titel bedacht wird, werden dabei nicht berücksichtigt.
Asyl
Unter der Bezeichnung „Asyl" versteht man einen Zufluchtsort, eine Unterkunft, ein Obdach, eine Freistatt bzw. Freistätte oder eine Notschlafstelle (Nachtasyl); den Schutz vor Gefahr und Verfolgung, die temporäre Aufnahme der Verfolgten.
Der konkrete Umgang mit dem Thema und den betroffenen Menschen wird in Deutschland durch das Asylverfahrensgesetz geregelt. Am 20. Oktober 2015 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates ein neues Gesetz beschlossen. Unter dem Namen „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz" werden die regulatorischen Verfahrensschritte beschrieben.
Dies ist wiederum eine kühle Beschreibung von Verfahrensschritten, ohne die mitfühlenden Aspekte und die damit verbundenen emotionalen Empfindungen der Betroffenen abzubilden.
Asylbewerber
Asylbewerber, mit unterschiedlicher Benennung in den europäischen Ländern, sind Personen, die in einem Land, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, Asyl, Aufnahme und Schutz vor politischer, religiöser oder sonstiger Verfolgung suchen. Asylbewerber sind Menschen mit einem laufenden Asylanerkennungsverfahren. Sie werden nach erfolgreichem Prüfverfahren als anerkannte Asylbewerber als Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge bezeichnet. Der Staat, in dem die Asylbewerber um Aufnahme suchen, prüft in einem Asylverfahren, ob ein Anspruch auf Asyl besteht, ob es sich bei den Antragstellenden um Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention handelt und ob Abschiebungsverbote wie Gefahren für Leib und Leben, Gefahr der Folter, drohende Todesstrafe oder Ähnliches vorliegen.
Migranten
Migranten sind Menschen, die nicht auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik, sondern im Ausland geboren sind. Sie sind nach Deutschland zugezogen (Zuwanderer). Sie können je nach Staatsangehörigkeit Deutsche (z.B. Spätaussiedler) oder Ausländer sein. Sie gehören zu den Personen mit Migrationshintergrund.
Flüchtlinge, Asyl, Asylbewerber und Migranten: Begrifflichkeiten, die seit mehreren Monaten unseren Alltagswortschatz begleiten. In diesem Sinne subsumiert sich unter dem Begriff Migrant vieles aus den vorgenannten Begrifflichkeiten.
Integration
Aus soziologischer Betrachtungsweise bedeutet Integration die Ausbildung einer Wertgemeinsamkeit mit einem Einbezug von Gruppierungen, die zunächst möglicherweise andere Werthaltungen vertreten. Es sind Lebens- und Arbeitsgemeinschaften mit einem Einbezug von Menschen, die aus den verschiedensten Gründen von dieser ausgeschlossen (exkludiert) und teilweise in Sondergemeinschaften zusammengefasst (separiert) waren.
Flüchtling
Die Genfer Flüchtlingskonvention definiert einen Flüchtling als Person, die sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder in dem sie ihren ständigen Wohnsitz hat, und die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung hat und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht vor Verfolgung nicht dorthin zurückkehren kann.
Dies ist eine trockene Beschreibung eines Flüchtlings. Die emotionalen Erfahrungen, wenn ein Mensch mit diesem Titel bedacht wird, werden dabei nicht berücksichtigt.
Asyl
Unter der Bezeichnung „Asyl" versteht man einen Zufluchtsort, eine Unterkunft, ein Obdach, eine Freistatt bzw. Freistätte oder eine Notschlafstelle (Nachtasyl); den Schutz vor Gefahr und Verfolgung, die temporäre Aufnahme der Verfolgten.
Der konkrete Umgang mit dem Thema und den betroffenen Menschen wird in Deutschland durch das Asylverfahrensgesetz geregelt. Am 20. Oktober 2015 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates ein neues Gesetz beschlossen. Unter dem Namen „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz" werden die regulatorischen Verfahrensschritte beschrieben.
Dies ist wiederum eine kühle Beschreibung von Verfahrensschritten, ohne die mitfühlenden Aspekte und die damit verbundenen emotionalen Empfindungen der Betroffenen abzubilden.
Asylbewerber
Asylbewerber, mit unterschiedlicher Benennung in den europäischen Ländern, sind Personen, die in einem Land, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, Asyl, Aufnahme und Schutz vor politischer, religiöser oder sonstiger Verfolgung suchen. Asylbewerber sind Menschen mit einem laufenden Asylanerkennungsverfahren. Sie werden nach erfolgreichem Prüfverfahren als anerkannte Asylbewerber als Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge bezeichnet. Der Staat, in dem die Asylbewerber um Aufnahme suchen, prüft in einem Asylverfahren, ob ein Anspruch auf Asyl besteht, ob es sich bei den Antragstellenden um Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention handelt und ob Abschiebungsverbote wie Gefahren für Leib und Leben, Gefahr der Folter, drohende Todesstrafe oder Ähnliches vorliegen.
Migranten
Migranten sind Menschen, die nicht auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik, sondern im Ausland geboren sind. Sie sind nach Deutschland zugezogen (Zuwanderer). Sie können je nach Staatsangehörigkeit Deutsche (z.B. Spätaussiedler) oder Ausländer sein. Sie gehören zu den Personen mit Migrationshintergrund.
Flüchtlinge, Asyl, Asylbewerber und Migranten: Begrifflichkeiten, die seit mehreren Monaten unseren Alltagswortschatz begleiten. In diesem Sinne subsumiert sich unter dem Begriff Migrant vieles aus den vorgenannten Begrifflichkeiten.
Integration
Aus soziologischer Betrachtungsweise bedeutet Integration die Ausbildung einer Wertgemeinsamkeit mit einem Einbezug von Gruppierungen, die zunächst möglicherweise andere Werthaltungen vertreten. Es sind Lebens- und Arbeitsgemeinschaften mit einem Einbezug von Menschen, die aus den verschiedensten Gründen von dieser ausgeschlossen (exkludiert) und teilweise in Sondergemeinschaften zusammengefasst (separiert) waren.
Integration hebt den Zustand der Exklusion und der Separation auf. Integration beschreibt einen dynamischen, lange andauernden und sehr differenzierten Prozess des Zusammenfügens und Zusammenwachsens. Gegenbegriff hierzu ist Desintegration.
Gesellschaft | Migration & Integration, 01.01.2016
Dieser Artikel ist in forum Nachhaltig Wirtschaften 01/2016 - Herausforderung Migration und Integration erschienen.
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