Erneuerbare-Energien-Gesetz:

Viel Kompromiss und ein Sündenfall

Bildquelle: Bundesregierung/PlambeckDer VDMA sieht die bisher bekannt gewordenen Ergebnisse der Bund-Länder-Verhandlungen zum EEG 2016 als politisches Zwischenergebnis, das den Ausbau erneuerbarer Energien in echten Wettbewerb überführen und die Mengen gezielt steuern soll. Die vorläufige Vereinbarung beinhaltet aber schwierige Kompromisse wie das eng begrenzte Ausschreibungsvolumen für Windenergie auf See und den ordnungsrechtlichen Sündenfall der Sonderbelastung für weit entwickelte Projekte bei der Windenergie an Land. Die dringend nötige Planungssicherheit für den deutschen Maschinen- und Anlagenbau ist erst nach Abschluss der demnächst beginnenden parlamentarischen Beratungen zu erwarten.

Richtig glücklich wird kaum jemand sein mit dem Ergebnis der Bund-Länder-Verhandlung zum Erneuerbare–Energien-Gesetz, wir sind es auch nicht. Wie belastbar die Verhandlungsergebnisse sind, ist unklar, und der Bundestag beginnt erst jetzt mit seinen Beratungen. In der jetzigen Situation sind aber Kompromisse zwischen den Ausbauambitionen und den von vielen gesehenen Belastungen des Netzes und des Systems notwendig", sagt Matthias Zelinger, Geschäftsführer VDMA Power Systems und energiepolitischer Sprecher im VDMA.

 Der Verband, der den Systemwechsel zu Ausschreibungen grundsätzlich unterstützt, um den Ausbau erneuerbarer Energien wettbewerblich zu gestalten sowie den Ausbau zu steuern und zu verstetigen, bewertet die Kernpunkte des Kompromisses wie folgt.

Ausrichtung am Zwischenziel für 2025, maximal 45 Prozent des Bruttostromverbrauchs:
Für die Planungssicherheit – auch aller anderer Marktteilnehmer – ist die Ausrichtung am Zwischenziel sicher hilfreich. Dies in feste Ausschreibemengen zu übersetzen ist aber schwierig. „Gerade wenn der Klimaschutz im Wärme- und der Transportsektor mit im Vergleich kostengünstigem erneuerbaren Strom beschleunigt werden soll, müssen wir den Rahmen für die sogenannte Sektorkoppelung schaffen und dafür auch mehr erneuerbaren Strom zur Verfügung stellen", sagt Zelinger.

Zum Ergebnis bei Windenergie an Land:
Die kommunizierte Festlegung der Ausschreibungsmenge von 2.800 Megawatt für Windenergie an Land ist sicher nicht das, was dauerhaft für eine ambitionierte Energiewende nötig ist. Wenn man die Festlegung aber zunächst bis etwa 2020 beurteilt, erscheint sie als ein Kompromiss, mit dem die Hersteller umgehen müssten.

Lars Bondo Krogsgaard, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands von VDMA Power Systems und CEO der Nordex SE: „Schwierig ist eine Sonderdegression, diese würde Projekte betreffen, die bereits weit entwickelt sind und würde damit auch Auswirkungen auf die Unternehmensplanung haben." Der Sündenfall ist, dass ordnungspolitisch fragwürdig in die vor nicht einmal zwei Jahren festgelegten Rahmenbedingen eingegriffen wird. Das gefährdet die Projektpipeline der Hersteller massiv und wird gerade in 2017 zu massiven Problemen führen. Hier muss im parlamentarischen Verfahren eine bessere Lösung gefunden werden. „Gern unterstützen wir dies, indem wir der Politik Einblick in unsere Prozesse und Planungen geben", bekräftigen die Branchenvertreter Krogsgaard und Zelinger.

Die Auswirkungen der vorgesehenen Einschränkung des Zubaus in Gebieten mit Netzengpässen über eine Quote sind noch extrem schwer abzusehen. Es ist aber unbedingt nötig und richtig, neben dem Netzausbau auch Maßnahmen für Lastflexibilität voran zu bringen und hier auch Sonderregelungen zuzulassen. „Die Nutzung von Speichern und Flexibilitätslösungen, die technologieoffen und marktlich gestaltet werden muss, ist neben dem Netzausbau eine riesige Chance für den Strommarkt, das Netz und die Industrie", betont Matthias Zelinger.

Ausbau der Windenergie auf See:
Die offenbar weiterhin für die 2020er-Jahre vorgesehene jährliche Ausschreibungsmenge von 730 Megawatt wird voraussichtlich zu gering sein, um Deutschland auch für die Offshore-Windindustrie als Leitmarkt zu festigen. „Wir appellieren hier an die Bundesregierung – auch im europäischen Verbund – daran zu arbeiten, dass die Windenergie auf See so voran gebracht wird, dass Kostensenkungspotentiale gehoben werden können und sie zum Rückgrat für ein zukünftiges Energiesystem wird. Kostensenkungen sollten deshalb zu künftig ambitionierteren Ausbauzielen führen", insistiert Zelinger.
„Es ist aus unserer Sicht dringend notwendig, dass die Netzanbindungen für die Projekte entsprechend der Einigung ab dem Jahr 2021 gesichert werden. Nur so ist eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Windenergie auf See überhaupt möglich, die die Basis für die Industrialisierung der Branche bildet", sagt er weiter.

Bioenergie und Wasserkraft im Ausschreibungssystem:
Die ausstehende Einigung bei der Bioenergie muss nun so schnell wie möglich erreicht werden. Die Bioenergie kann als steuerbare erneuerbare Energie einen wichtigen Systembeitrag leisten. „Sie sollte daher eine klare Perspektive im System erhalten", sagt Zelinger.
 Bei der Wasserkraft fehlen Impulse, insbesondere auch für die Modernisierung und Erneuerung von bestehenden Anlagen die Effizienz und mehr Leistung bieten könnten. Insbesondere bei Pumpspeichern braucht es aber eine weitere Verbesserung der Bedingungen, sie sind zum Beispiel gegenüber österreichischen Anlagen nicht wettbewerbsfähig, weil diese geringere Steuerlast tragen.

Matthias Zelinger drängt auf eine verlässliche Planungsgrundlage für die Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus und ihre Kunden. Nun käme es auf eine schnelle und in einigen Punkten auch verbesserte, sorgsame Umsetzung der Kompromisse an, „insbesondere die EU-Notifizierung darf keine Hängepartie werden wie wir sie aktuell bei Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz erleben."


Quelle: VDMA Nachhaltigkeitsinitiative Blue Competence

Technik | Energie, 01.06.2016

     
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